Die Neubearbeitung 2011 analysiert fundiert die Entwicklungen des Abstammungsrechts. Berücksichtigt werden dabei u.a. die zentrale neue Vorschrift des § 1598a und das Verfahren zur Durchsetzung des hierdurch begründeten Anspruchs auf Vaterschaftsklärung sowie das Anfechtungsrecht der zuständigen Behörde zur Vermeidung missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennungen (§ 1600 Abs. 1 Nr. 5 und Abs. 6). Die Kommentierung nimmt zudem kritisch Stellung zu rechtspolitischen Herausforderungen wie etwa den neuen Formen künstlicher Fortpflanzung (Eizellen-, Embryonenspenden).
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