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Der vorliegende Band widmet sich im Schwerpunkt dem Thema "Protest". Dabei geht es um klassische Themen wie Umfang und Grenzen der Versammlungsfreiheit, aber auch um neue Formen des Protests, etwa im digitalen Raum. Verfassungstheoretische Perspektiven wie diejenigen der Integration oder der politischen Kultur werden für die Analyse ebenso fruchtbar gemacht wie rechtsvergleichende Erkenntnisse mit Blick auf andere Länder (Israel, Frankreich, Schweiz). Dabei liefert die sehr breite Protestbewegung gegen die Justizreform in Israel besonders interessantes Anschauungsmaterial für das Verhältnis…mehr

Produktbeschreibung
Der vorliegende Band widmet sich im Schwerpunkt dem Thema "Protest". Dabei geht es um klassische Themen wie Umfang und Grenzen der Versammlungsfreiheit, aber auch um neue Formen des Protests, etwa im digitalen Raum. Verfassungstheoretische Perspektiven wie diejenigen der Integration oder der politischen Kultur werden für die Analyse ebenso fruchtbar gemacht wie rechtsvergleichende Erkenntnisse mit Blick auf andere Länder (Israel, Frankreich, Schweiz). Dabei liefert die sehr breite Protestbewegung gegen die Justizreform in Israel besonders interessantes Anschauungsmaterial für das Verhältnis von Protest und Demokratie. Im Debattenteil wird gefragt, welche historischen Perspektiven die Rechtswissenschaft braucht. Dazu finden sich Beiträge zur Bedeutung einer Verfassungsgeschichte der europäischen Integration, zur US-amerikanischen Methodendiskussion und zur Historisierung von Gerichtsentscheidungen. Unter den allgemeinen Abhandlungen reichen die Beiträge von der "offenen Staatlichkeit" über den Körperschaftsstatus der Religionsgemeinschaften bis zur Öffentlichkeitsbeteiligung im Planfeststellungsverfahren. Der rechtsvergleichende Teil analysiert verfassungsrechtliche Entwicklungen in Brasilien, China und Japan. Außerdem enthält er einen bislang unveröffentlichten Beitrag aus dem Nachlass von Karl Loewenstein, der zwar aus Anlass des Watergate-Skandals entstanden ist, aber als Strukturanalyse grundsätzliche Fehlentwicklungen in der amerikanischen Verfassungspraxis reflektiert. Insofern ist der 1973 verfasste Beitrag von erstaunlicher Aktualität. Bei den Porträts und Erinnerungen wird die Bedeutung von Adolf Arndt für die Entwicklung des Bundesverfassungsgerichts nachgezeichnet und mit Fritz Ermath ein weitgehend vergessener Autor der Weimarer Zeit in Erinnerung gerufen.
Autorenporträt
ist Professor für Öffentliches Recht und Verfassungstheorie an der Universität Münster.

ist ehemalige Richterin und ehemalige Vizepräsidentin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und Professorin für Verfassungsrecht, Völkerrecht und Rechtsvergleichung an der Universität zu Köln.

ist Professor für Öffentliches Recht und Finanzrecht an der HU Berlin.