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Nach mehr als einem halben Jahrhundert übernimmt die dritte Generation in Deutschland die historisch-politische Erblast. Materielle "Wiedergutmachung" kann niemals "wieder gutmachen", was die NS-Schreckensherrschaft Millionen von Menschen an Leid zugefügt hat. Aber bedeutet das, dass die geschichtliche Hypothek Deutschlands finanziell auch weiterhin nicht getilgt ist? Über die vielfältige Art und den Umfang der Kriegsreparationen und des individuellen Schadensausgleichs informiert dieses Buch ebenso wie über deren juristische Grundlagen. Es untersucht, warum die nach der Entschädigung der…mehr

Produktbeschreibung
Nach mehr als einem halben Jahrhundert übernimmt die dritte Generation in Deutschland die historisch-politische Erblast. Materielle "Wiedergutmachung" kann niemals "wieder gutmachen", was die NS-Schreckensherrschaft Millionen von Menschen an Leid zugefügt hat. Aber bedeutet das, dass die geschichtliche Hypothek Deutschlands finanziell auch weiterhin nicht getilgt ist? Über die vielfältige Art und den Umfang der Kriegsreparationen und des individuellen Schadensausgleichs informiert dieses Buch ebenso wie über deren juristische Grundlagen. Es untersucht, warum die nach der Entschädigung der Zwangsarbeiter erhoffte Rechtssicherheit vor weiteren Ansprüchen auf Reparationen und Wiedergutmachung lückenhaft bleibt.
Autorenporträt
Karl Doehring, 1919 in Berlin geboren, studierte Rechtswissenschaften in Heidelberg. Er war Direktor am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht sowie Inhaber eines Lehrstuhls fur deutsches und ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht an der Ruprecht-Karls-Universität in Heidelberg.
Rezensionen

Frankfurter Allgemeine Zeitung - Rezension
Frankfurter Allgemeine Zeitung | Besprechung von 11.10.2001

Sühnen und Versöhnen

WIEDERGUTMACHUNG. Gegen diesen Begriff gibt es Proteste, wenn es um nationalsozialistisches Unrecht geht. Wie kann man Völkermord wiedergutmachen? Doch bedeutet das Wort ursprünglich auch sühnen oder bezahlen. Es wurde von Verfolgten des Regimes bewußt verwendet, da Wiedergutmachung versöhnen kann. Die Autoren des kleinen Bandes - ein Völkerrechtler, ein Mitarbeiter der Bundesfinanzverwaltung und ein Historiker - fragen, ob der deutsche Staat sich angemessen bemüht hat, das nationalsozialistische Unrecht zu kompensieren. Ein Überblick über den Umfang der deutschen Leistungen zeigt ebenso wie eine Analyse der Rechtslage, daß es keinen Grund für weitere Forderungen gibt. Nach dem Abschluß des Zwei-plus-vier-Vertrages haben Reparationsansprüche ihre Berechtigung verloren: Entweder wurden sie erfüllt, oder sie können aus verschiedenen Gründen (Verjährung, Verwirkung, grundlegende Änderung der Umstände) nicht mehr geltend gemacht werden. Nach einer Dokumentation des Bundesfinanzministeriums von 1999 hatte der deutsche Staat bis dahin mehr als 103 Milliarden Mark gezahlt. Man kann bezweifeln, ob damit - wie das Ministerium mitteilt - "nahezu alle durch NS-Unrecht verursachten Schäden erfaßt" waren, und zwar in einem "nach Grund und Umfang der Schädigung ausgewogenen Verhältnis". Denn das dürfte kaum möglich sein. Auch umfaßt die Entschädigung nicht mehr, als für den Lastenausgleich bereitgestellt wurde, und deutlich weniger als die Summe der Kriegsopferversorgung. Doch das liegt daran, daß es in diesen Fällen viel mehr Anspruchsberechtigte gibt. Die Verfasser weisen immer wieder auf den Hintergrund der Wiedergutmachungszahlungen hin, auf Verfolgung, Angriffskrieg und Völkermord. Doch ebenso zu Recht erinnern sie daran, daß Deutschland 1945 ein zerstörtes Land war, dessen erhalten gebliebene Werte von den Siegermächten als Reparationen genommen wurden; ein Land, dem so gut wie alle Mittel für die Aufgaben fehlten, Millionen Kriegsgeschädigte und Hinterbliebene zu versorgen, arbeitslose Kriegsheimkehrer einzugliedern, Millionen Heimatvertriebene aus Ostdeutschland und Osteuropa aufzunehmen und die Verfolgten des nationalsozialistischen Regimes zu entschädigen. (Karl Doehring/Bernd Josef Fehn/Hans Günter Hockerts: Jahrhundertschuld, Jahrhundertsühne. Olzog Verlag, München 2001. 142 Seiten, 24,80 Mark.)

MÜ.

Alle Rechte vorbehalten. © F.A.Z. GmbH, Frankfurt am Main
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Perlentaucher-Notiz zur F.A.Z.-Rezension

Ein mit "Mü." zeichnender Rezensent informiert über diesen, von jeweils einem Völkerrechtler, einem Mitarbeiter der Bundesfinanzverwaltung und einem Historiker verfassten Band zur Frage, ob Deutschland ausreichend Kompensation für das nationalsozialistische Unrecht geleistet hat. Ein Überblick über den Umfang der deutschen Leistungen zeigt nach Ansicht von "Mü.", dass es keinen Grund für weitere Forderungen gibt. Die Lektüre einer "Analyse zur Rechtslage" führt ihn zum selben Ergebnis.

© Perlentaucher Medien GmbH