Ein wesentlicher Grundgedanke des Strafrechts im Japan der Edo-Zeit (1603-1868) lag darin, eine aus den Fugen geratene Gesellschaft durch das Aufzeigen richtiger Verhaltensweisen und durch Strafandrohung bei deren Verletzung zu ordnen. Im Honch-in-hiji griff Ihara Saikaku (1642-1693), der herausragende frühbürgerliche Erzähler Japans, gesellschaftliche Rechtsnormen seiner Zeit auf, gab ihnen einen literarischen Rahmen und vermittelt(e), nicht ohne einen ihm eigenen Humor, dem Leser von einst wie heute anhand der geschilderten Kriminal- und Zivilfälle einen Blick auf Rechtsvorstellungen,…mehr
Ein wesentlicher Grundgedanke des Strafrechts im Japan der Edo-Zeit (1603-1868) lag darin, eine aus den Fugen geratene Gesellschaft durch das Aufzeigen richtiger Verhaltensweisen und durch Strafandrohung bei deren Verletzung zu ordnen. Im Honch-in-hiji griff Ihara Saikaku (1642-1693), der herausragende frühbürgerliche Erzähler Japans, gesellschaftliche Rechtsnormen seiner Zeit auf, gab ihnen einen literarischen Rahmen und vermittelt(e), nicht ohne einen ihm eigenen Humor, dem Leser von einst wie heute anhand der geschilderten Kriminal- und Zivilfälle einen Blick auf Rechtsvorstellungen, Verfahrensweisen japanischer Rechtsprechung sowie Formen des Strafmaßes wie auch der Vollstreckung, so, wie sie zu dieser Zeit in Japan vorherrschend waren.
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Autorenporträt
Ihara Saikaku, 1643-1693, Sohn eines Kaufherrn. Tritt als Vierzehnjähriger in die berühmte Darin-Schule des Haiku ein und erlangt den Ruf eines "Meisters der 20.000 Haiku". Seit Mitte der siebziger Jahre ausgedehnte Reisen. 1682 erste Prosaveröffentlichung mit dem Werk "Ein Männerleben, ganz der Liebe geweiht", einem Roman, der rasch zu einem Bestseller wurde.
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