Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) ist eine besondere Interessenvertretung. Sie ist, neben dem Personalrat verantwortlich für die Belange, Interessen und Probleme der Jugendlichen und Auszubildenden in der Dienststelle. Sie hat damit eine wichtige Aufgabe und kann bei sachgerechter Wahrnehmung ihrer Aufgaben und Befugnisse einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, dass eine hohe Ausbildungsqualität erzielt wird. Die Jugend- und Auszubildendenvertretung wird auch im öffentlichen Dienst gewählt. Die Regelungen zu ihren Aufgaben und Befugnissen befinden sich in den Personalvertretungsgesetzen des Bundes und der Länder.
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