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Dieser Fall zeigt, wie es um die indische Fluggesellschaft Jet Airways steht, die im Sommer 2021 den Flugbetrieb wieder aufnehmen könnte, nachdem ihre Gläubiger ein Angebot des Unternehmers Murari Lal Jalan und der Vermögensverwaltungsgesellschaft Kalrock angenommen haben. Bevor dies geschehen kann, benötigt die Fluggesellschaft die Genehmigung des NCLT, das über Fragen im Zusammenhang mit indischen Unternehmen entscheidet. Außerdem müssen ihr vom Ministerium für Zivilluftfahrt Slots und Verkehrsrechte zugewiesen werden. Die Fluggesellschaft verfügt nur noch über 12 Flugzeuge. Fast zwei Jahre…mehr

Produktbeschreibung
Dieser Fall zeigt, wie es um die indische Fluggesellschaft Jet Airways steht, die im Sommer 2021 den Flugbetrieb wieder aufnehmen könnte, nachdem ihre Gläubiger ein Angebot des Unternehmers Murari Lal Jalan und der Vermögensverwaltungsgesellschaft Kalrock angenommen haben. Bevor dies geschehen kann, benötigt die Fluggesellschaft die Genehmigung des NCLT, das über Fragen im Zusammenhang mit indischen Unternehmen entscheidet. Außerdem müssen ihr vom Ministerium für Zivilluftfahrt Slots und Verkehrsrechte zugewiesen werden. Die Fluggesellschaft verfügt nur noch über 12 Flugzeuge. Fast zwei Jahre nach dem Flugverbot für Indiens älteste private Fluggesellschaft könnte Jet Airways im Juli oder August dieses Jahres wieder fliegen, erklärte ein potenzieller neuer Eigentümer der Fluggesellschaft.
Autorenporträt
Il dottor Pranav Saraswat è professore associato presso il Nirma Institute of Commerce e ha più di 20 anni di esperienza. È un ricercatore abituale e ha pubblicato molti articoli di ricerca e presentato le sue ricerche in molte conferenze a livello nazionale e internazionale.