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Als erster Papst in der Geschichte der Kirche konnte Papst Johannes Paul II. eine Kodifikation des kirchlichen Rechts für die gesamte katholische Kirche des Westens wie des Ostens verwirklichen. Durch eine Fülle von Gesetzgebungsakten hat er die katholische Kirche auch mit rechtlichen Mitteln in die Zeit nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil geführt. Die Autoren des hier vorliegenden Bandes, Fachleute aus Wissenschaft und kirchlicher Leitung, haben sich der Person Johannes Pauls II. aus einem juristischen und theologischen Blickwinkel zugewendet. Es geht um Grundlagenfragen, wie die der…mehr

Produktbeschreibung
Als erster Papst in der Geschichte der Kirche konnte Papst Johannes Paul II. eine Kodifikation des kirchlichen Rechts für die gesamte katholische Kirche des Westens wie des Ostens verwirklichen. Durch eine Fülle von Gesetzgebungsakten hat er die katholische Kirche auch mit rechtlichen Mitteln in die Zeit nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil geführt. Die Autoren des hier vorliegenden Bandes, Fachleute aus Wissenschaft und kirchlicher Leitung, haben sich der Person Johannes Pauls II. aus einem juristischen und theologischen Blickwinkel zugewendet. Es geht um Grundlagenfragen, wie die der kirchlichen Gesetzgebung im Pontifikat von Johannes Paul II. zugrundeliegende Hermeneutik, Anthropologie und Ekklesiologie, um konkrete Fragen seiner gesetzgeberischen Tätigkeit und um seine Bemühungen um ein gutes Miteinander der verschiedenen Staaten und der Kirche.
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Autorenporträt
Libero Gerosa ist Gründer und Direktor des Internationalen Instituts für kanonisches Recht und vergleichendes Recht der Religionen in Lugano (Istituto DiReCom). Er wurde zum Konsultor des Päpstlichen Rates für die Laien sowie zum Konsultor der Kongregation für den Klerus ernannt. Ludger Müller ist Professor für Kirchenrecht an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Wien und Vorstand des Instituts für Kirchenrecht, sowie Diözesanrichter am Bischöflichen Diözesangericht in St. Pölten. 2011 wurde er zum Konsultor des Päpstlichen Rates für die Gesetzestexte ernannt.