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Mittels der Verwendung eines Joint Venture-Vertrages suchen die Joint Venture-Partner die von ihnen gegründete Projektträgergesellschaft zu steuern. Dadurch kommt es zu ihrer Instrumentalisierung. Folge dieser Instrumentalisierung ist die faktische Dominanz des Joint Venture-Vertrages, der nach dem Willen der Joint Venture-Partner auf korporativer Ebene der Projektträgergesellschaft wirken soll. Dadurch gerät der Joint Venture-Vertrag in Konflikt mit gesellschaftsrechtlichen Grundsätzen. Wie das amerikanische Recht diesen Konflikt weitgehend gelöst hat und wie er im deutschen Recht zu…mehr

Produktbeschreibung
Mittels der Verwendung eines Joint Venture-Vertrages suchen die Joint Venture-Partner die von ihnen gegründete Projektträgergesellschaft zu steuern. Dadurch kommt es zu ihrer Instrumentalisierung. Folge dieser Instrumentalisierung ist die faktische Dominanz des Joint Venture-Vertrages, der nach dem Willen der Joint Venture-Partner auf korporativer Ebene der Projektträgergesellschaft wirken soll. Dadurch gerät der Joint Venture-Vertrag in Konflikt mit gesellschaftsrechtlichen Grundsätzen. Wie das amerikanische Recht diesen Konflikt weitgehend gelöst hat und wie er im deutschen Recht zu behandeln wäre, wird aufgezeigt. Dabei wird die rechtliche Erfassung der Kooperationsform Joint Venture im amerikanischen Recht dargestellt und der Joint Venture-Vertrag in das deutsche Zivilrechtssystem integriert sowie der Frage nachgegangen, inwieweit er als ein Nebenvertrag zur Satzung zu begreifen ist.
Autorenporträt
Der Autor: Thomas Tegen wurde 1962 in Bad Oldesloe geboren. Im Anschluß an eine kaufmännische Ausbildung studierte er Rechtswissenschaft an den Universitäten Bayreuth und München. Während seines Referendariats in Niedersachsen war er ein halbes Jahr in einer Anwaltskanzlei in Orlando/Florida tätig, wo er sich u.a. mit der Strukturierung von Joint Ventures in den USA beschäftigte. Gegenwärtig ist er in der Rechts- und Corporate Finance Abteilung einer internationalen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Hamburg tätig.