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Examensarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Geschichte Europa - Deutschland - Nationalsozialismus, II. Weltkrieg, Technische Universität Dresden (Philosophische Fakultät - Lehrstuhl für Zeitgeschichte), Sprache: Deutsch, Abstract: [...] Die Arbeit gliedert sich in drei Teile. In einem ersten Schritt werden die im Verhältnis zueinander stehenden ideologischen, wirtschaftlichen und politischen Bedingungen beschrieben, welche sowohl die Konstitution als auch den Verlauf der Wiedergutmachungspolitik mittelbar und unmittelbar beeinflussten. Besondere Aufmerksamkeit wird dabei der kommunistischen…mehr

Produktbeschreibung
Examensarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Geschichte Europa - Deutschland - Nationalsozialismus, II. Weltkrieg, Technische Universität Dresden (Philosophische Fakultät - Lehrstuhl für Zeitgeschichte), Sprache: Deutsch, Abstract: [...] Die Arbeit gliedert sich in drei Teile. In einem ersten Schritt werden die im
Verhältnis zueinander stehenden ideologischen, wirtschaftlichen und
politischen Bedingungen beschrieben, welche sowohl die Konstitution als
auch den Verlauf der Wiedergutmachungspolitik mittelbar und unmittelbar
beeinflussten. Besondere Aufmerksamkeit wird dabei der
kommunistischen Auffassung des Faschismusbegriffes und den daraus
abgeleiteten Schlüssen zukommen. Anschließend werden die
wirtschaftlichen Voraussetzungen der SBZ geschildert, mit Fokus auf das
sogenannte Trilemma der Verteilungsgerechtigkeit: Die Gleichzeitigkeit
von Reparationszahlungen an die Sowjetunion, die allein die SBZ zu
tragen hatte, dem Wiederaufbau einer Wirtschaft und der
Wiedergutmachung gegenüber den Juden.
Der zweite Teil der Arbeit widmet sich den konkreten
Wiedergutmachungsbemühungen innerhalb der SBZ. Zu einem besseren
Verständnis wird zunächst ein kurzer Abschnitt vorangestellt, der die
"Arisierungspolitik" der Nazis umreißt. Danach gilt, neben der Schilderung
erster Hilfsmaßnahmen, und vereinzelten Wiedergutmachungsbemühungen
in den Ländern der SBZ, dem Thüringer
Wiedergutmachungsgesetz ein besonderes Interesse, da es das erste und
einzige Gesetz war, welches umfassendere Rückerstattungsbestimmungen
beinhaltete.
Von wesentlich größerer Tragweite für den weiteren Verlauf der
Wiedergutmachungspolitik war jedoch die so genannte VdN-Verordnung
(Anordnung zur Sicherung der rechtlichen Stellung der anerkannten Verfolgten des Naziregimes) vom 05. Oktober 1949. Die Probleme und
Schwierigkeiten, die, von den ersten Überlegungen eines
Wiedergutmachungsgesetzes bis hin zu seiner tatsächlichen
Zementierung, auftraten, rücken dabei
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