Erhard Roy Wiehn: Deportiert und ermordet - untergetaucht und überlebt Am 1. September 1939 hatte der Zweite Weltkrieg mit dem Überfall der Deutschen Wehrmacht auf Polen begonnen. Am 3. September 1939 erklärte Frankreich dem Deutschen Reich den Krieg und musste am 22. Juni 1940 bei Compiegne (Departement Oise) ein Waffenstillstandsabkommen unterzeichnen. Artikel 19 dieses Abkommens verpflichtete die französische Regierung in Vichy (Auvergne) unter dem damaligen Ministerpräsidenten und baldigen ¿Chef de l'Etat Francais¿, Marschall Henri Philippe Petain (1856-1951), und dem stellvertretenden (späteren) Ministerpräsidenten Pierre Etienne Laval (1883-1945) "alle in Frankreich sowie in den französischen Besitzungen befindlichen Deutschen, die von der Reichsregierung namhaft gemacht wer-den, auf Verlangen auszuliefern". Genau vier Monate nach diesem deutsch-französischen Waffenstillstandsabkommen mit seinem sich als tödlich erweisenden Artikel 19 erfolgte die Deportation der badischen, pfälzischen und saarländischen Juden in den Zuständigkeitsbe-reich der französischen Vichy-Regierung. Am 22./23. Oktober 1940 wurden etwa sechseinhalbtausend Menschen aus Baden, der Pfalz und dem Saarland in das südwestfranzösische Internierungslager Gurs am Fuß der Pyrenäen deportiert, Alte und Kranke, Frauen und Männer, Jugendliche, Kinder und Babys, Deutsche von Deutschen, ¿nur¿ weil sie Juden waren. Sehr wenige blieben von dieser sogenannten ¿Abschiebung¿ verschont, und sogar nicht-jüdische Angehörige gerieten damals auf die tödlichen Schienen der Schoáh. Angesichts grausamer Transportbedingungen sowie unsäglicher Lebensverhältnisse in Gurs und benachbarten Lagern starben viele schon in der allerersten Zeit, nicht allzu vielen gelangen Befreiung und Flucht. Es gab hochherzige Hilfsmaßnahmen, insbesondere in der Schweiz. Gleichwohl wurden viele ab August 1942 aus Gurs und anderen Camps in die deutschen Vernichtungslager Polens verbracht und ermordet. Vor allem um das Schicksal dieser Deportierten geht es im folgen-den Lesebuch.
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