Diplomarbeit aus dem Jahr 2000 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,0, Fachhochschule Mainz (Wirtschaftswissenschaften), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Zusammenfassung:
Diese Diplomarbeit soll einen Überblick über das viel diskutierte Thema Scheinselbständigkeit geben. Sie soll als einfacher und klarer Leitfaden durch dieses unübersichtliche Themengebiet führen.
Es ist deshalb so unübersichtlich, da hier drei verschiedene Rechtsgebiete, das Arbeits-, Sozialversicherungs- und Steuerrecht zusammentreffen. In dieser Arbeit wird das Rechtsgebiet Arbeitsrecht bewusst nicht behandelt. Zum einen sollten nur die jüngsten Entwicklungen zum Thema Scheinselbständigkeit behandelt werden, diese sind ausschließlich im Sozialversicherungsrecht vorzufinden, zum anderen werden im Arbeitsrecht lediglich Einzelstreitfälle durch Arbeitsgerichtsurteile entschieden, die nur sehr eingeschränkt oder überhaupt nicht auf die beiden anderen Rechtsgebiete angewendet werden können. Obwohl in jüngster Zeit auch im Steuerrecht keine Änderungen erfolgt sind, wird es trotzdem behandelt, um die teilweise unterschiedlichen Abgrenzungskriterien bzgl. der selbständigen und der nichtselbständigen Tätigkeit zum Sozialversicherungsrecht deutlich zu machen.
Der Begriff der selbständigen Tätigkeit wird in dieser Arbeit mit den Begriffen selbständige Arbeit , Unternehmer und Freier Mitarbeiter synonym verwendet. Das gleiche gilt für den Begriff der nichtselbständigen Tätigkeit , der synonym mit den Begriffen nichtselbständige Arbeit , Arbeitnehmer und Beschäftigter verwendet wird. Dies geschieht aus Vereinfachungsgründen, da die o. g. Begriffe aus verschiedenen Rechtsgebieten stammen und dort entsprechend je nach Intention des Gesetzgebers unterschiedlich definiert sind. Wird von Auftraggebern und Auftragnehmern gesprochen, bedeutet dies, dass beide selbständig tätig sind. Für Personen, deren Tätigkeit noch nicht als selbständig oder nichtselbständig eingestuft worden ist, wird das neutrale Wort Erwerbsperson verwendet.
Bei der Bearbeitung des Themas steht nicht eine rein theoretische Abhandlung, sondern vielmehr die praktische Anwendbarkeit im Vordergrund, die durch Checklisten zum Ankreuzen und klaren Strategien zur Vermeidung der Einstufung als Scheinselbständiger untermauert wird.
Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis:
VORWORTI
ABKÜRZUNGSVERZEICHNISIII
1.Einleitung1
2.Rechtslage bis 31.12.19982
2.1Sozialversicherungsrecht2
2.2Steuerrecht2
3.Scheinselbständigkeit im Sozialversicherungsrecht3
3.1Die Neufassung des
7 (1) SGB IV3
3.1.1Beschäftigung3
3.1.2Rechtsform des Auftragnehmers5
3.1.3Zulassungen und Eintragungen des Auftragnehmers5
3.1.4Gesamtbild der Verhältnisse6
3.1.5Checkliste6
3.1.6Konsequenzen8
3.1.6.1Einstufung als Arbeitnehmer8
3.1.6.2Einstufung als Selbständiger10
3.1.7Strategien11
3.1.7.1Rechtsformwechsel11
3.1.7.2Persönliche Unabhängigkeit12
3.1.7.3Delegationsbefugnis13
3.1.7.4Keine Kontroll- und Mitspracherechte des Auftraggebers13
3.1.7.5Keine umfangreiche Berichtspflicht13
3.1.7.6Eigene Betriebs- und Produktionsmittel13
3.1.7.7Bezeichnung der Entlohnung14
3.1.7.8Kein Anspruch auf Urlaub und Entgeltfortzahlung14
3.1.7.9Kein direkter Vorgesetzter14
3.1.7.10Eigene Betriebsstätte14
3.1.7.11Keine Zugriffs- und Einwirkungsmöglichkeiten des Auftraggebers15
3.1.7.12Mitgliedschaft in Kammerorganisationen15
3.1.7.13Steuerliche Bewertung der Einkünfte15
3.1.7.14Weitere Merkmale für eine selbständige Tätigkeit15
3.2Die Vermutungsregel des
7 (4) SGB IV16
3.2.1Nichtbeschäftigung von versicherungspflichtigen Arbeitnehmern16
3.2.2Tätigkeit auf Dauer und im Wesentlichen nur für...
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Diese Diplomarbeit soll einen Überblick über das viel diskutierte Thema Scheinselbständigkeit geben. Sie soll als einfacher und klarer Leitfaden durch dieses unübersichtliche Themengebiet führen.
Es ist deshalb so unübersichtlich, da hier drei verschiedene Rechtsgebiete, das Arbeits-, Sozialversicherungs- und Steuerrecht zusammentreffen. In dieser Arbeit wird das Rechtsgebiet Arbeitsrecht bewusst nicht behandelt. Zum einen sollten nur die jüngsten Entwicklungen zum Thema Scheinselbständigkeit behandelt werden, diese sind ausschließlich im Sozialversicherungsrecht vorzufinden, zum anderen werden im Arbeitsrecht lediglich Einzelstreitfälle durch Arbeitsgerichtsurteile entschieden, die nur sehr eingeschränkt oder überhaupt nicht auf die beiden anderen Rechtsgebiete angewendet werden können. Obwohl in jüngster Zeit auch im Steuerrecht keine Änderungen erfolgt sind, wird es trotzdem behandelt, um die teilweise unterschiedlichen Abgrenzungskriterien bzgl. der selbständigen und der nichtselbständigen Tätigkeit zum Sozialversicherungsrecht deutlich zu machen.
Der Begriff der selbständigen Tätigkeit wird in dieser Arbeit mit den Begriffen selbständige Arbeit , Unternehmer und Freier Mitarbeiter synonym verwendet. Das gleiche gilt für den Begriff der nichtselbständigen Tätigkeit , der synonym mit den Begriffen nichtselbständige Arbeit , Arbeitnehmer und Beschäftigter verwendet wird. Dies geschieht aus Vereinfachungsgründen, da die o. g. Begriffe aus verschiedenen Rechtsgebieten stammen und dort entsprechend je nach Intention des Gesetzgebers unterschiedlich definiert sind. Wird von Auftraggebern und Auftragnehmern gesprochen, bedeutet dies, dass beide selbständig tätig sind. Für Personen, deren Tätigkeit noch nicht als selbständig oder nichtselbständig eingestuft worden ist, wird das neutrale Wort Erwerbsperson verwendet.
Bei der Bearbeitung des Themas steht nicht eine rein theoretische Abhandlung, sondern vielmehr die praktische Anwendbarkeit im Vordergrund, die durch Checklisten zum Ankreuzen und klaren Strategien zur Vermeidung der Einstufung als Scheinselbständiger untermauert wird.
Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis:
VORWORTI
ABKÜRZUNGSVERZEICHNISIII
1.Einleitung1
2.Rechtslage bis 31.12.19982
2.1Sozialversicherungsrecht2
2.2Steuerrecht2
3.Scheinselbständigkeit im Sozialversicherungsrecht3
3.1Die Neufassung des
7 (1) SGB IV3
3.1.1Beschäftigung3
3.1.2Rechtsform des Auftragnehmers5
3.1.3Zulassungen und Eintragungen des Auftragnehmers5
3.1.4Gesamtbild der Verhältnisse6
3.1.5Checkliste6
3.1.6Konsequenzen8
3.1.6.1Einstufung als Arbeitnehmer8
3.1.6.2Einstufung als Selbständiger10
3.1.7Strategien11
3.1.7.1Rechtsformwechsel11
3.1.7.2Persönliche Unabhängigkeit12
3.1.7.3Delegationsbefugnis13
3.1.7.4Keine Kontroll- und Mitspracherechte des Auftraggebers13
3.1.7.5Keine umfangreiche Berichtspflicht13
3.1.7.6Eigene Betriebs- und Produktionsmittel13
3.1.7.7Bezeichnung der Entlohnung14
3.1.7.8Kein Anspruch auf Urlaub und Entgeltfortzahlung14
3.1.7.9Kein direkter Vorgesetzter14
3.1.7.10Eigene Betriebsstätte14
3.1.7.11Keine Zugriffs- und Einwirkungsmöglichkeiten des Auftraggebers15
3.1.7.12Mitgliedschaft in Kammerorganisationen15
3.1.7.13Steuerliche Bewertung der Einkünfte15
3.1.7.14Weitere Merkmale für eine selbständige Tätigkeit15
3.2Die Vermutungsregel des
7 (4) SGB IV16
3.2.1Nichtbeschäftigung von versicherungspflichtigen Arbeitnehmern16
3.2.2Tätigkeit auf Dauer und im Wesentlichen nur für...
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