Die hier vorgelegte Untersuchung knüpft ganz unmittelbar an das im Jahr 2014 veröffentlichte Jugendgerichtsbarometer an. Dort wurden erstmals in dieser Form im Wege einer bundesweiten Befragung aller Jugendrichter:innen und Jugendstaatsanwält:innen verschiedene zentrale Aspekte dieses praktisch und politisch wichtigen Arbeitsbereiches systematisch erhoben. Inwieweit Buchstabe und Geist des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) in der Praxis tatsächlich umgesetzt werden, ist ¿ auch kurz vor dem hundertsten Jahrestag seines Inkrafttretens im Jahr 2023 ¿ immer wieder Gegenstand fachpolitischer Debatten. Seit vielen Jahren stehen hier u.a. die Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Justiz sowie die Qualifikation von Jugendrichter:innen und Jugendstaatsanwält:innen im Fokus des Interesses. Diese beiden Themen sind auch wichtige Punkte der EU-Richtlinie 2016/800, die mit Wirkung zum 17. Dezember 2019 durch das Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren umgesetzt wurde. Die Aktualität dieser Themenbereiche ist daher ungebrochen, außerdem stellt sich die Frage, inwieweit bereits Änderungen durch die Neuregelungen beobachtet werden können. In beiden genannten Bereichen, Zusammenarbeit der Justiz mit der Jugendhilfe und Qualifikation von Jugendrichter:innen und Jugendstaatsanwält:innen, haben schon im Vorfeld der genannten Gesetzesänderungen in den letzten Jahren Entwicklungen stattgefunden, die Fragen nach Veränderungen seit der ersten Befragung 2013/2014 aufwerfen. Aufgrund der hohen Bedeutung der Neuregelungen wurden neben den schon 2013/2014 behandelten Themen einige neue Aspekte in die Befragung aufgenommen: die notwendige Verteidigung, die audiovisuelle Aufzeichnung der Beschuldigtenvernehmung sowie die Beteiligung von Erziehungsberechtigten im Jugendstrafverfahren. Um diese zusätzlichen Punkte aufnehmen zu können, ohne die Befragung zu überfrachten, wurden im neuen Fragebogen einige Items aus 2013/2014 nicht mehr aufgenommen. Bei nicht wenigen Punkten musste außerdem der Tatsache Rechnung getragen werden, dass der Befragungszeitraum rund 1,5 Jahre nach Beginn der Corona-Pandemie begann. Bei manchen Fragen erforderte dies Änderungen, um die Bedeutung der Pandemiefolgen von anderen Aspekten möglichst isolieren zu können. Insgesamt handelt es sich also um eine leicht ergänzte und in einigen Punkten abgeänderte Wiederholungsbefragung mit dem Ziel, mögliche Veränderungen in den Themenkomplexen Qualifikation von Jugendrichter:innen und Jugendstaatsanwält:innen sowie Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Justiz seit 2013/2014 nachzuzeichnen und gleichzeitig erste Einblicke in Praxiswahrnehmungen zu ausgewählten, besonders kontroversen Aspekten der JGG-Reform von 2019 zu erfassen. Entsprechend enthält die vorliegende Untersuchung bei den Punkten, die bereits im ersten Jugendgerichtsbarometer erhoben wurden, die Vergleichsebene mit dem Zeitraum 2013/2014. Bei Themenkomplexen, die von der Gesetzesänderung 2019 betroffen sind, wurde außerdem oftmals zusätzlich nach einem Vergleich der Situation vor und nach 2019 gefragt.
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