Jugendgerichtsgesetz (JGG)"Jugendgerichtsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Dezember 1974 (BGBl. I S. 3427), das zuletzt durch Artikel 21 des Gesetzes vom 25. Juni 2021 (BGBl. I S. 2099) geändert worden ist"Rechtsstand: Letzte berücksichtigte Änderung vom 25. Juni 2021Inhalt:Jugendgerichtsgesetz (JGG)Erster Teil AnwendungsbereichZweiter Teil JugendlicheErstes Hauptstück Verfehlungen Jugendlicher und ihre FolgenErster Abschnitt Allgemeine VorschriftenZweiter Abschnitt ErziehungsmaßregelnDritter Abschnitt ZuchtmittelVierter Abschnitt Die JugendstrafeFünfter Abschnitt Aussetzung der Jugendstrafe zur BewährungSechster Abschnitt Aussetzung der Verhängung der JugendstrafeSiebenter Abschnitt Mehrere StraftatenZweites Hauptstück Jugendgerichtsverfassung und JugendstrafverfahrenErster Abschnitt JugendgerichtsverfassungZweiter Abschnitt ZuständigkeitDritter Abschnitt JugendstrafverfahrenDrittes Hauptstück Vollstreckung und VollzugErster Abschnitt VollstreckungZweiter Abschnitt VollzugViertes Hauptstück Beseitigung des StrafmakelsFünftes Hauptstück Jugendliche vor Gerichten, die für allgemeine Strafsachen zuständig sindDritter Teil HeranwachsendeErster Abschnitt Anwendung des sachlichen StrafrechtsZweiter Abschnitt Gerichtsverfassung und VerfahrenDritter Abschnitt Vollstreckung, Vollzug und Beseitigung des StrafmakelsVierter Abschnitt Heranwachsende vor Gerichten, die für allgemeine Strafsachen zuständig sindVierter Teil Sondervorschriften für Soldaten der BundeswehrFünfter Teil Schluß- und Übergangsvorschriften