Das Jugendgerichtsgesetz (JGG) regelt das Verfahren im Straf- und Maßregelvollzug für jugendliche Straftäter und Jugendliche in Deutschland. Es enthält Regelungen zur Verfahrensdurchführung, zur Erziehungshaft, zur Verhängung von Jugendstrafen und zur Unterbringung in Jugendhilfeeinrichtungen. Ziel des JGG ist es, jugendliche Straftäter zu erziehen und zu rehabilitieren und gleichzeitig den Schutz der Allgemeinheit sicherzustellen.