Der neue Handkommentar stellt neben dem JGG einschlägige Regelungen außerhalb dieses Gesetzes ebenso wie besondere jugendstrafrechtliche Instrumente dar; vermittelt anwendungsbezogen für Juristen die notwendigen jugendkriminologischen Grundlagen der Persönlichkeitsbeurteilung von jungen Menschen und unterstützt darüber hinaus durch integrierte Antrags- und Beratungshinweise sowie Leistungsbeschreibungen für die soziale Arbeit bei der Fallbearbeitung.).