Mit der 11. Auflage wird der Kommentar auf den neuesten Stand gebracht. Rechtsprechung und Literatur sind bis Oktober 2001 und teilweise auch darüber hinaus eingearbeitet.
Der Kommentar verfolgt weiterhin das Ziel, die Praxis der in der Jugendstrafrechtspflege Tätigen bei der Anwendung des JGG zu unterstützen und die Zusammenarbeit zwischen den Verfahrensbeteiligten zu fördern.
Entsprechend den neuen Entwicklungen in Gesetzgebung, Praxis und Wissenschaft wurden einige Teile des Kommentars überarbeitet, so zum Beispiel die Ausführungen zum Täter-Opfer-Ausgleich (§ 10), zu Dateiregelungen (Vorbemerkungen § 97) und zum Jugendschutzverfahren (Anhang nach § 125). Leitlinien des Kommentars sind weiterhin die Grundgedanken des JGG, nach denen durch ein erzieherisch ausgestaltetes und rechtsstaatliches Jugendstrafrecht weitere Rechtsbrüche von Jugendlichen und Heranwachsenden verhindert werden sollen und die Integration junger Menschen in die Gesellschaft gefördert werden soll. Die Autoren, die den Kommentar gemeinsam verantworten, wollen ihren Beitrag dazu leisten, dass die Jugendstrafrechtspflege den Anforderungen an einen verantwortlichen Umgang mit jungen Menschen und ihrer Delinquenz gerecht werden kann.
Der Kommentar verfolgt weiterhin das Ziel, die Praxis der in der Jugendstrafrechtspflege Tätigen bei der Anwendung des JGG zu unterstützen und die Zusammenarbeit zwischen den Verfahrensbeteiligten zu fördern.
Entsprechend den neuen Entwicklungen in Gesetzgebung, Praxis und Wissenschaft wurden einige Teile des Kommentars überarbeitet, so zum Beispiel die Ausführungen zum Täter-Opfer-Ausgleich (§ 10), zu Dateiregelungen (Vorbemerkungen § 97) und zum Jugendschutzverfahren (Anhang nach § 125). Leitlinien des Kommentars sind weiterhin die Grundgedanken des JGG, nach denen durch ein erzieherisch ausgestaltetes und rechtsstaatliches Jugendstrafrecht weitere Rechtsbrüche von Jugendlichen und Heranwachsenden verhindert werden sollen und die Integration junger Menschen in die Gesellschaft gefördert werden soll. Die Autoren, die den Kommentar gemeinsam verantworten, wollen ihren Beitrag dazu leisten, dass die Jugendstrafrechtspflege den Anforderungen an einen verantwortlichen Umgang mit jungen Menschen und ihrer Delinquenz gerecht werden kann.
Zur Vorauflage: "[...] Bleibt festzustellen: Es liegt nunmehr ein bewährtes und auch beliebtes Werk in aktuellster Bearbeitung vor. [...]"Rüdiger Molketin in: Unsere Jugend "Eine runde Zahl ist immer ein Grund zum Feiern. Zu feiern ist jedoch der hier anzuzeigende Kommentar zum Jugendgerichtsgesetz nicht nur deshalb, weil er bereits in der Jubiläumsauflage 10 erscheint. Diese stellt zugleich das gelungene Resultat einer wechselseitigen Ergänzung und Zusammenarbeit von Praxis und Wissenschaft dar - personalisiert in den beiden Autoren Rudolf Brunner als Leitendem Oberstaatsanwalt a.D. und dem Heidelberger Kriminologen Dieter Dölling. [...] Wie schon die vorangegangenen, so ermöglichst auch die neubearbeitete Auflage des Kommentars zum Jugendgerichtsgesetz eine ebenso umfassende wie genaue und gründliche Orientierung über das Gebiet des Jugendstrafrechts. Zunehmend informiert wird auch über die aktuellen jugendkriminologischen Befunde und deren Rückwirkungen auf die jugendstrafrechtliche Praxis. Dabei verzichten Brunner und Dölling keineswegs auf kritische Fragen und Stellungnahmen." Professor Dr. Klaus Laubenthal in: Goldtammers Archiv für Strafrecht, 1998