Fachbuch aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Note: 1,7, Philipps-Universität Marburg (Erziehungswissenschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: Jugendkriminalität. Ein Wort das viele Mitbürger in Angst und Schrecken versetzt. Nach erschreckenden Videos von U-Bahn-Schlägern und Prügelattacken in der letzten Zeit, sind sich viele Menschen einig: Die Jugend von heute wird immer krimineller . Die Politik muss reagieren. Härtere Strafen sollen helfen. Doch was sagen Kriminologen zu diesem Thema? Wird unsere Jugend wirklich immer krimineller? Und was steckt überhaupt hinter dem Phänomen der Jugendkriminalität? Reichen aktuell vorhandene Maßnahmen des Jugendgerichtsgesetzes aus, um auf Jugendkriminalität zu reagieren? Um Antworten auf diese Fragen zu erhalten, genügt es nicht, Schlüsse aus der Betrachtung von Kriminalstatistiken zu ziehen. Es ist nötig, sich verschiedenen Themen, welche mit der Jugendkriminalität zusammenhängen, zu stellen. Um das wiederum tun zu können, ist es nötig, sich zunächst mit der Jugend auseinanderzusetzen.
Aus diesem Grund beginnt diese Arbeit in Kapitel 1 mit dem Phänomen der Jugendphase. Es soll ein Verständnis für deren Veränderungen und Besonderheiten geschaffen werden. Auf dieser Grundlage ist es möglich, sich den Themen abweichendes Verhalten und Jugendkriminalität zu nähern, was in Kapitel 2 geschehen wird. Das Wissen darüber soll dazu beitragen, das Jugendgerichtsgesetz und die besondere Stellung junger Menschen vor dem Gesetz zu verstehen (Kapitel 3). Kapitel 4 beschäftigt sich mit einer der Möglichkeiten, um auf Jugendkriminalität zu reagieren: Die Jugendstrafe. Es werden dabei einige Kritikpunkte des herkömmlichen Vollzugs beleuchtet, um die Besonderheit einer neuen Form des Jugendstrafvollzugs, dem Vollzug in freier Form, zu verstehen und die Gründe seiner Entstehung nachvollziehen zu können. Abschließen wird diese Arbeit mit einem persönlichen Fazit.
Ziel dieser Arbeit soll es sein, ein besseres Verständnis für die Phänomene Jugend, Jugendkriminalität, Jugendgerichtsgesetz und die neue Form des Jugendstrafvollzugs zu erlangen.
Meine Beweggründe, mich mit diesem Thema auseinanderzusetzen, gehen auf das Jahr 2010 zurück, in welchem ich, mit einigen Freunden, Opfer eines brutalen Überfalles wurde, bei dem eine Freundin mit schweren Schädel-Hirn Verletzungen einige Zeit auf der Intensivstation lag. Dennoch empfinde ich keinen Hass gegen die Täter, sondern bin stattdessen dankbar dafür, dass ich durch mein Studium gelernt habe, zunächst auf die Person und deren Beweggründe für ein solches Handeln zu blicken. [...]
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Aus diesem Grund beginnt diese Arbeit in Kapitel 1 mit dem Phänomen der Jugendphase. Es soll ein Verständnis für deren Veränderungen und Besonderheiten geschaffen werden. Auf dieser Grundlage ist es möglich, sich den Themen abweichendes Verhalten und Jugendkriminalität zu nähern, was in Kapitel 2 geschehen wird. Das Wissen darüber soll dazu beitragen, das Jugendgerichtsgesetz und die besondere Stellung junger Menschen vor dem Gesetz zu verstehen (Kapitel 3). Kapitel 4 beschäftigt sich mit einer der Möglichkeiten, um auf Jugendkriminalität zu reagieren: Die Jugendstrafe. Es werden dabei einige Kritikpunkte des herkömmlichen Vollzugs beleuchtet, um die Besonderheit einer neuen Form des Jugendstrafvollzugs, dem Vollzug in freier Form, zu verstehen und die Gründe seiner Entstehung nachvollziehen zu können. Abschließen wird diese Arbeit mit einem persönlichen Fazit.
Ziel dieser Arbeit soll es sein, ein besseres Verständnis für die Phänomene Jugend, Jugendkriminalität, Jugendgerichtsgesetz und die neue Form des Jugendstrafvollzugs zu erlangen.
Meine Beweggründe, mich mit diesem Thema auseinanderzusetzen, gehen auf das Jahr 2010 zurück, in welchem ich, mit einigen Freunden, Opfer eines brutalen Überfalles wurde, bei dem eine Freundin mit schweren Schädel-Hirn Verletzungen einige Zeit auf der Intensivstation lag. Dennoch empfinde ich keinen Hass gegen die Täter, sondern bin stattdessen dankbar dafür, dass ich durch mein Studium gelernt habe, zunächst auf die Person und deren Beweggründe für ein solches Handeln zu blicken. [...]
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