Masterarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich Soziologie - Recht, Kriminalität abw. Verhalten, Note: 2,1, Ruhr-Universität Bochum, Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Arbeit geht es darum, einen Überblick über die bestehenden Herausforderungen bezüglich der Jugendkriminalität in Luxemburg zu erhalten, zu analysieren und vor dem Hintergrund eines Vergleichs mit dem deutschen Rechtssystem die Möglichkeiten der Implementierung von Modellen zu eruieren. Somit werden hier bewährte Modelle zur Koordination des Umgangs mit Jugendkriminalität, Jugendstrafvollstreckung und Resozialisierung mit deren Wirksamkeit vorgestellt und auf eine Implementierung ins Luxemburgische System als Möglichkeit für die Zukunft geprüft.
Luxemburg hat ein gesellschaftliches Problem der Jugendkriminalität zu vermerken. Die luxemburgische Kriminalstatistik zeigt, dass sich die Jugendkriminalität über die letzten fünf Jahre in Luxemburg zwar nur unwesentlich verändert hat, aber trotz gleicher Zahlen eine dramatisierende Thematisierung der Jugendkriminalität stattfindet. Vor allem nach spektakulären Einzeltaten wird seitens der Bevölkerung und der Politik mehr Härte und Strafe des Staates erwartet. Dabei verspricht dies wenig Erfolg.
Gewalttaten von jungen Menschen dienen nicht als Beleg für eine Verrohung der Jugend und für die Begründung der Forderung nach Verschärfungen des Jugendrechtssystem. Durch rein repressive Maßnahmen wird die Lage der jungen Menschen eher verschlechtert. Dies zeigen zahlreiche kriminologische Studien. Jugendkriminalität ist ein gesellschaftliches Problem, welches differenziert betrachtet werden muss und worauf vor allem rational reagiert werden muss.
Doch es stellt sich die Frage nach dem allgemeinen Umgang mit Jugendkriminalität in Luxemburg und den Herausforderungen, die dabei entstehen. Durch einen aktuell starken Fachdiskurs in Luxemburg werden drei unterschiedliche Probleme in Bezug auf das Jugendrechtssystem und den Umgang mit jungen Straftätern im Land genannt. Erstens existiert in Luxemburg kein Jugendstrafgesetz, sondern nur ein Jugendschutzgesetz, an welchem gezweifelt wird. Zweitens besteht die Möglichkeit, dass Minderjährige im Erwachsenenstrafvollzug untergebracht werden können und es fehlen alternative Unterbringungseinrichtungen für junge Straftäter, vor allem wenn die Kapazitätsgrenze anderer Einrichtungen erreicht wurde . Drittens gibt es in Luxemburg weder einen Jugendarrest noch einen Jugendstrafvollzug und somit kann eine adäquate Unterbringung von jungen Straftätern in Frage gestellt werden.
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Luxemburg hat ein gesellschaftliches Problem der Jugendkriminalität zu vermerken. Die luxemburgische Kriminalstatistik zeigt, dass sich die Jugendkriminalität über die letzten fünf Jahre in Luxemburg zwar nur unwesentlich verändert hat, aber trotz gleicher Zahlen eine dramatisierende Thematisierung der Jugendkriminalität stattfindet. Vor allem nach spektakulären Einzeltaten wird seitens der Bevölkerung und der Politik mehr Härte und Strafe des Staates erwartet. Dabei verspricht dies wenig Erfolg.
Gewalttaten von jungen Menschen dienen nicht als Beleg für eine Verrohung der Jugend und für die Begründung der Forderung nach Verschärfungen des Jugendrechtssystem. Durch rein repressive Maßnahmen wird die Lage der jungen Menschen eher verschlechtert. Dies zeigen zahlreiche kriminologische Studien. Jugendkriminalität ist ein gesellschaftliches Problem, welches differenziert betrachtet werden muss und worauf vor allem rational reagiert werden muss.
Doch es stellt sich die Frage nach dem allgemeinen Umgang mit Jugendkriminalität in Luxemburg und den Herausforderungen, die dabei entstehen. Durch einen aktuell starken Fachdiskurs in Luxemburg werden drei unterschiedliche Probleme in Bezug auf das Jugendrechtssystem und den Umgang mit jungen Straftätern im Land genannt. Erstens existiert in Luxemburg kein Jugendstrafgesetz, sondern nur ein Jugendschutzgesetz, an welchem gezweifelt wird. Zweitens besteht die Möglichkeit, dass Minderjährige im Erwachsenenstrafvollzug untergebracht werden können und es fehlen alternative Unterbringungseinrichtungen für junge Straftäter, vor allem wenn die Kapazitätsgrenze anderer Einrichtungen erreicht wurde . Drittens gibt es in Luxemburg weder einen Jugendarrest noch einen Jugendstrafvollzug und somit kann eine adäquate Unterbringung von jungen Straftätern in Frage gestellt werden.
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