Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Soziologie - Kinder und Jugend, Note: 2,3, Universität Augsburg (Lehrstuhl Soziologie), Veranstaltung: Formen abweichenden Verhaltens, Sprache: Deutsch, Abstract: Nach den ganzen theoretischen Grundlagen soll dieser Teil der Arbeit einen praktischen Bezug auf das Thema Jugendkriminalität nehmen. Warum Jugendliche kriminell werden ist eben schon behandelt worden. Jetzt stellt sich die Frage wie mit delinquenten Jugendlichen umgegangen werden soll und welche Maßnahmen denn bisher am effektivsten waren ? Ein ständiges Diskussionsthema, zu dem wohl nie die wahre und für jeden vertretbare Lösung gefunden wird. Trotzdem hat sich bereits eine bedeutsame Tendenz ergeben, die mehr zu präventiven als zu repressiven Lösungsansätzen neigt. Die Rechtfertigung liegt vor allem im obersten Prinzip des Jugendrechts - dem Erziehungsgedanken . Damit meint man, dass der Jugendliche selbst als Person, und nicht die Tatschuld im Mittelpunkt stehen soll. Der Strafgedanke im Sinne von Vergeltung und Sühne trifft also nicht zu, da man mehr Wert darauf legt den Jugendlichen so wenig wie möglich in seiner Entwicklung zu beeinträchtigen und im Falle von Sozialisationsdefiziten eine Helferfunktion einzunehmen. Zum Beispiel sollen Jugendliche die einen Diebstahl begangen haben nicht gleich in die Haftanstalt eingewiesen werden, denn dadurch würden sie folglich einigen Lernstoff in der Schule versäumen, wodurch womöglich ihre berufliche Zukunft Schaden davon tragen könnte ( im schlimmsten Falle ). Was noch unbedingt gesagt werden muss, ist, dass das Prinzip des Jugendrechts nicht nur in der Theorie besteht sondern auch in der Praxis seine Anwendung findet.
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