Magisterarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Medien / Kommunikation - Sonstiges, Note: 2,0, Ludwig-Maximilians-Universität München (Kommunikationswissenschaften), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Zusammenfassung:
Hinsichtlich der zunehmenden Zahl jugendschutzrelevanter Formate - u.a. hervorgerufen durch die quotenabhängige Existenz privater Sender ist es notwendig, die Funktionsweise des Jugendschutz im Fernsehen zu hinterfragen.
Aus diesem Grund untersucht die vorliegende Arbeit, auf welche Weise der Jugendschutz beim Genre der Daily-Talks zum Tragen kommt. Sinnvoll erscheint das Beispiel der Dailies, da sich hier zum einen ein routiniertes Jugendschutz-System in jüngster Vergangenheit entwickelt hat. Zum anderen gehören die Talks wie zahlreiche andere Formate (z.B. Gerichtsshows) dem Genre des Affektfernsehens an, sodass grundlegende Aspekte des Jugendschutzes bei den Talk Shows eine gewisse Vorreiterrolle einnehmen, die es zu untersuchen gilt: Ist Jugendschutz bei den Dailies überhaupt notwendig, gibt es entwicklungspsychologische Gründe, ist die Talk Show für Kinder überhaupt relevant, inwieweit spielt die inhaltliche Dimension der Shows ein Rolle und bietet das Format Identifikationsmöglichkeiten für Kinder?
Grundlegende Fragen nach dem Selbstverständnis, der Intention und den Aufgaben des Jugendschutzes sind zu klären, genauso wie der rechtliche Rahmen (GG, StGB, RStV), Jugendschutz-Richtlinien, -einrichtungen und -verfahren. Der Kern der Studie befasst sich mit der konkreten Jugendschutz-Durchführung bei ausgewählten Talk Shows. Die Abgrenzung zwischen Verstößen/nicht gefährdenden Talk Shows wird aufgezeigt, Stärken und Schwächen bezüglich der Gesetze, Richtlinien, Verfahren usw. demonstriert, um einen effektiven und verbesserten Jugendschutz für die Zukunft anzuregen.
Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis:
I.EINLEITUNG4
II.THEORETISCHE AUSFÜHRUNGEN8
1.NOTWENDIGKEIT DES JUGENDSCHUTZES BEI TALKSHOWS8
1.1NUTZUNGSZAHLEN8
1.2NUTZUNGSVERHALTEN DER KINDER UND JUGENDLICHEN BEI TALKSHOWS10
1.3INHALTLICHE DIMENSION13
1.4ENTWICKLUNGSPSYCHOLOGISCHER HINTERGRUND15
1.5TALKSHOW ALS LERNMODELL18
2.SELBSTVERSTÄNDNIS, INTENTION UND AUFGABE DES JUGENDSCHUTZES21
2.1WIRKUNGSRISIKO21
2.2PROHIBITIVER, BEWAHRENDER CHARAKTER22
2.3ÖFFENTLICHE DISKUSSION23
2.4UNTEILBARKEIT25
2.5UNBEGRÜNDETER VERDACHT AUF ZENSUR26
3.INSTRUMENTARIEN DES JUGENDMEDIENSCHUTZES IN DEUTSCHLAND (FERNSEHEN)27
3.1RECHTLICHER RAHMEN27
3.1.1Auszüge aus dem Grundgesetz (GG) und deren Bedeutung für den Jugendschutz27
3.1.2Auszüge aus dem Strafgesetzbuch (StGB) und deren Bedeutung für den Jugendschutz28
3.1.2.1
130 StGB - Volksverhetzung29
3.1.2.2
131 StGB - Gewaltdarstellung29
3.1.2.3
184 StGB - Pornographie30
3.1.2.4
185 StGB - Beleidigungen30
3.1.3Rundfunkstaatsvertrag (RStV) - Auszüge aus dem 4. Rundfunkänderungsstaatsvertrag und deren Bedeutung für den Jugendschutz bei Talkshows31
3.1.3.1Unzulässige Sendungen, Jugendschutz (
3 RStV, I. Abschnitt - Allgemeine Vorschriften)31
3.1.3.2Jugendschutzbeauftragte (
4 RStV, I. Abschnitt - Allgemeine Vorschriften)35
3.1.3.3Programmgrundsätze nach RStV (III. Abschnitt - Vorschriften für den privaten Rundfunk,
41)36
3.2JUGENDSCHUTZRICHTLINIEN38
3.2.1Bewertungsleitfaden für die Programmaufsicht im Rundfunk38
3.2.2Verhaltensgrundsätze der im VPRT zusammengeschlossenen privaten Fernsehveranstalter zu Talkshows im Tagesprogramm41
3.2.3Gemeinsame Richtlinien der Landesmedienanstalten zur Gewährleistung des Jugendschutzes44
3.3EINRICHTUNGEN DES JUGENDMEDIENSCHUTZ IN DEUTSCHLAND HINSICHTLICH DER TALKSHOWS45
3.3.1Landesmedienanstalten45
3.3.1.1Bundesebene: Gemeinsame Stelle Jugendschutz, Programm, Medienkompetenz und Bürgermedien der DLM (GSJ...
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Hinsichtlich der zunehmenden Zahl jugendschutzrelevanter Formate - u.a. hervorgerufen durch die quotenabhängige Existenz privater Sender ist es notwendig, die Funktionsweise des Jugendschutz im Fernsehen zu hinterfragen.
Aus diesem Grund untersucht die vorliegende Arbeit, auf welche Weise der Jugendschutz beim Genre der Daily-Talks zum Tragen kommt. Sinnvoll erscheint das Beispiel der Dailies, da sich hier zum einen ein routiniertes Jugendschutz-System in jüngster Vergangenheit entwickelt hat. Zum anderen gehören die Talks wie zahlreiche andere Formate (z.B. Gerichtsshows) dem Genre des Affektfernsehens an, sodass grundlegende Aspekte des Jugendschutzes bei den Talk Shows eine gewisse Vorreiterrolle einnehmen, die es zu untersuchen gilt: Ist Jugendschutz bei den Dailies überhaupt notwendig, gibt es entwicklungspsychologische Gründe, ist die Talk Show für Kinder überhaupt relevant, inwieweit spielt die inhaltliche Dimension der Shows ein Rolle und bietet das Format Identifikationsmöglichkeiten für Kinder?
Grundlegende Fragen nach dem Selbstverständnis, der Intention und den Aufgaben des Jugendschutzes sind zu klären, genauso wie der rechtliche Rahmen (GG, StGB, RStV), Jugendschutz-Richtlinien, -einrichtungen und -verfahren. Der Kern der Studie befasst sich mit der konkreten Jugendschutz-Durchführung bei ausgewählten Talk Shows. Die Abgrenzung zwischen Verstößen/nicht gefährdenden Talk Shows wird aufgezeigt, Stärken und Schwächen bezüglich der Gesetze, Richtlinien, Verfahren usw. demonstriert, um einen effektiven und verbesserten Jugendschutz für die Zukunft anzuregen.
Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis:
I.EINLEITUNG4
II.THEORETISCHE AUSFÜHRUNGEN8
1.NOTWENDIGKEIT DES JUGENDSCHUTZES BEI TALKSHOWS8
1.1NUTZUNGSZAHLEN8
1.2NUTZUNGSVERHALTEN DER KINDER UND JUGENDLICHEN BEI TALKSHOWS10
1.3INHALTLICHE DIMENSION13
1.4ENTWICKLUNGSPSYCHOLOGISCHER HINTERGRUND15
1.5TALKSHOW ALS LERNMODELL18
2.SELBSTVERSTÄNDNIS, INTENTION UND AUFGABE DES JUGENDSCHUTZES21
2.1WIRKUNGSRISIKO21
2.2PROHIBITIVER, BEWAHRENDER CHARAKTER22
2.3ÖFFENTLICHE DISKUSSION23
2.4UNTEILBARKEIT25
2.5UNBEGRÜNDETER VERDACHT AUF ZENSUR26
3.INSTRUMENTARIEN DES JUGENDMEDIENSCHUTZES IN DEUTSCHLAND (FERNSEHEN)27
3.1RECHTLICHER RAHMEN27
3.1.1Auszüge aus dem Grundgesetz (GG) und deren Bedeutung für den Jugendschutz27
3.1.2Auszüge aus dem Strafgesetzbuch (StGB) und deren Bedeutung für den Jugendschutz28
3.1.2.1
130 StGB - Volksverhetzung29
3.1.2.2
131 StGB - Gewaltdarstellung29
3.1.2.3
184 StGB - Pornographie30
3.1.2.4
185 StGB - Beleidigungen30
3.1.3Rundfunkstaatsvertrag (RStV) - Auszüge aus dem 4. Rundfunkänderungsstaatsvertrag und deren Bedeutung für den Jugendschutz bei Talkshows31
3.1.3.1Unzulässige Sendungen, Jugendschutz (
3 RStV, I. Abschnitt - Allgemeine Vorschriften)31
3.1.3.2Jugendschutzbeauftragte (
4 RStV, I. Abschnitt - Allgemeine Vorschriften)35
3.1.3.3Programmgrundsätze nach RStV (III. Abschnitt - Vorschriften für den privaten Rundfunk,
41)36
3.2JUGENDSCHUTZRICHTLINIEN38
3.2.1Bewertungsleitfaden für die Programmaufsicht im Rundfunk38
3.2.2Verhaltensgrundsätze der im VPRT zusammengeschlossenen privaten Fernsehveranstalter zu Talkshows im Tagesprogramm41
3.2.3Gemeinsame Richtlinien der Landesmedienanstalten zur Gewährleistung des Jugendschutzes44
3.3EINRICHTUNGEN DES JUGENDMEDIENSCHUTZ IN DEUTSCHLAND HINSICHTLICH DER TALKSHOWS45
3.3.1Landesmedienanstalten45
3.3.1.1Bundesebene: Gemeinsame Stelle Jugendschutz, Programm, Medienkompetenz und Bürgermedien der DLM (GSJ...
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