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Zum Werk:
Bis zur 3. Aufl. unter dem Titel: Scholz, Jugendschutz
Am 1. April 2003 traten gleichzeitig das neu gefasste Jugendschutzgesetz (JuSchG) des Bundes sowie der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) der Länder in Kraft.
Die 4. Auflage kommentiert das neue Jugendschutzrecht mit seinen Bestimmungen
zum Jugendschutz in der Öffentlichkeit und zu den Verbreitungsbeschränkungen bei sogenannten jugendgefährdenden Trägermedien (JuSchG)
zum Jugendschutz in Rundfunk und sogenannten Telemedien (JMStV)
enthält erstmals Erläuterungen zu jugendschutzrelevanten Bestimmungen
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Produktbeschreibung
Zum Werk:
Bis zur 3. Aufl. unter dem Titel: Scholz, Jugendschutz
Am 1. April 2003 traten gleichzeitig das neu gefasste Jugendschutzgesetz (JuSchG) des Bundes sowie der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) der Länder in Kraft.

Die 4. Auflage kommentiert das neue Jugendschutzrecht mit seinen Bestimmungen
zum Jugendschutz in der Öffentlichkeit und zu den Verbreitungsbeschränkungen bei sogenannten jugendgefährdenden Trägermedien (JuSchG)
zum Jugendschutz in Rundfunk und sogenannten Telemedien (JMStV)
enthält erstmals Erläuterungen zu jugendschutzrelevanten Bestimmungen des Strafgesetzbuchs (StGB), des Teledienstegesetzes (TDG), des Mediendienste-Staatsvertrags (MDStV) und des Rundfunkstaatsvertrags (RStV)
berücksichtigt die bis Ende Juni 2003 veröffentlichte Rechtsprechung und Literatur.

'(...) Das Werk kann jedem zum Gebrauch empfohlen werden. Dem Einsteiger vermittelt es einen guten Überblick über die Grundlagen und Grundfragen des Jugendschutzrechts. Der erfahrene Praktiker kann sich schnell und zuverlässig über die wesentlichen gesetzlichen Neuerungen informieren.'
Frank Rebmann, in: Die Justiz, 08/ 2004, zur 4. Auflage

'(...) Der aktualisierte Jugendschutz-Kommentar stellt in seiner vierten Auflage zweifellos das Standardwerk zum deutschen Jugendschutzrecht dar. Es ist für Jugendbehörden, Ermittlungsbehörden, wissenschaftliche Einrichtungen, Medienunternehmen und Unternehmen der Internetbranche ein unentbehrliches Arbeitsmittel. Dem Kommentar ist wegen der kenntnisreichen und anschaulichen Bearbeitung sowie dem abgewogenen Urteil seines Verfassers eine weite Verbreitung zu wünschen.'
Prof. Dr. Ulrich Sieber, München/ Freiburg i.B., in: tv diskurs, 27/ 2004, zur 4. Auflage

'(...) Der Beck´sche Jugendschutz-Kommentar von Scholz/Liesching kann nach wie vor als das Standardwerk zum deutschen Jugendschutzrecht bezeichnet werden. Dies gilt gleichermaßen für den Bereich des Jugendmedienschutzes. Der Kommentar ist angesichts der seit 1. April 2003 veränderten Rechtslage sowohl für Jugendbehörden und Strafverfolgungsbehörden als auch für juristische Fakultäten und Medienunternehmen unverzichtbar. Auch Medienpädagogen und Studenten ist er dank seiner Übersichtlichkeit und verständlichen Sprache ein guter Wegweiser durch das »Dickicht« des deutschen Jugendschutzrechts.'
Dirk Nolden, in: Jugend Medien Schutz - Report, 5/ 2003, zur 4. Auflage

"(...) Den Autoren ist es gelungen, wesentliche jugenschutzrelevante Bestimmungen anschaulich und prägnant darzustellen. Für den polizeilichen Jugendschutz ist das Werk gut geeignet."
In: Polizei in Thüringen, 2/2003, zur 4. Auflage
Autorenporträt
Dr. Marc Liesching, Rechtsanwalt und Vorsitzender Prüfer der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen