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Zum Werkkommentiert das Jugendschutzrecht mit seinen Bestimmungen- zum Jugendschutz in der Öffentlichkeit und zu den Verbreitungsbeschränkungen bei sogenannten jugendgefährdenden Trägermedien (JuSchG)- zum Jugendschutz in Rundfunk und sogenannten Telemedien (JMStV)Es enthält darüber hinaus Erläuterungen zu jugendschutzrelevanten Bestimmungen des Strafgesetzbuchs (StGB) und des Rundfunkstaatsvertrags (RStV).Vorteile auf einen Blick- Kommentierung sämtlicher jugendschutzrechtlich relevanter Vorschriften- enthält wichtige Materialien zum Jugendschutz (z.B. FSK-Grundsätze, Richtlinien der…mehr

Produktbeschreibung
Zum Werkkommentiert das Jugendschutzrecht mit seinen Bestimmungen- zum Jugendschutz in der Öffentlichkeit und zu den Verbreitungsbeschränkungen bei sogenannten jugendgefährdenden Trägermedien (JuSchG)- zum Jugendschutz in Rundfunk und sogenannten Telemedien (JMStV)Es enthält darüber hinaus Erläuterungen zu jugendschutzrelevanten Bestimmungen des Strafgesetzbuchs (StGB) und des Rundfunkstaatsvertrags (RStV).Vorteile auf einen Blick- Kommentierung sämtlicher jugendschutzrechtlich relevanter Vorschriften- enthält wichtige Materialien zum Jugendschutz (z.B. FSK-Grundsätze, Richtlinien der Medienaufsicht)Zur NeuauflageMit der Neuauflage wurden die seit der Vorauflage ergangenen zahlreichen jugendschutzrechtlichen Neuerungen in die Kommentierung eingearbeitet. So wurden im Jugendschutzgesetz (JuSchG) durch das 1. JuSchGÄndG die Tatbestände der Indizierung und der schweren Jugendgefährdung erweitert. Im Stafgesetzbuch (StGB) ergaben sich Änderungen im Bereich der Kinder- und Jugendpornografie, ebenso für den Tatbestand der Gewaltdarstellungen, der sich auch auf "menschenähnliche Wesen"erstreckt und schließlich in § 130 StGB im Hinblick auf den eingefügten Tatbestand der Legitimation der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft.Außerdem wurde die bis Mitte Februar 2011 veröffentlichte Rechtsprechung berücksichtigt.ZielgruppeFür Veranstalter und Gewerbetreibende (Gaststätten, Verkaufsstellen, Spielbetriebe, Verlage, Filmproduzenten, Film- und Theaterveranstalter), Medienunternehmen sowie Behörden, Verbände, Gerichte, Jugendschutz- und Polizeibehörden.