Examensarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Note: 9, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main, 114 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Erziehung durch Sanktion und Verfahren? Anspruch und Wirklichkeit des Jugendgerichtsgesetzes besonders mit Blick auf die sogenannte Diversion.
Teil 1: Einführung in die Arbeit
Flexibilität gilt als ein Kennzeichen und als ein Vorzug des Jugendstrafrechts. Unterschieden werden kann dabei zwischen Sanktionsflexibilität und Verfahrensflexibilität. Diese Arbeit soll die Begriffe der jugendstrafrechtlichen Sanktionen, die Maßregeln, Zuchtmittel und Jugendstrafe und ihre Auslegung im Jugendgerichtsgesetz, Literatur und der Rechtsprechung klären und eine Abgrenzung zu den korrespondierenden Erwachsenenstrafrechtsbegriffen herausstellen. Ferner wird das jugendstrafrechtliche Verfahren mit besonderem Blick auf die sogenannte Diversion durchleuchtet, mitsamt der Erwartungen, Erfahrungen und ihrer rechtlichen Probleme. Der unweigerlich mit dem Jugendstrafrecht verbundene Erziehungsgedanke der modernen Pädagogik soll in beiden Teilen die Grundlage bilden und eine abschließende Perspektive für die Zukunft in einem strafrechtlichen Rahmen bilden.
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Flexibilität gilt als ein Kennzeichen und als ein Vorzug des Jugendstrafrechts. Unterschieden werden kann dabei zwischen Sanktionsflexibilität und Verfahrensflexibilität. Diese Arbeit soll die Begriffe der jugendstrafrechtlichen Sanktionen, die Maßregeln, Zuchtmittel und Jugendstrafe und ihre Auslegung im Jugendgerichtsgesetz, Literatur und der Rechtsprechung klären und eine Abgrenzung zu den korrespondierenden Erwachsenenstrafrechtsbegriffen herausstellen. Ferner wird das jugendstrafrechtliche Verfahren mit besonderem Blick auf die sogenannte Diversion durchleuchtet, mitsamt der Erwartungen, Erfahrungen und ihrer rechtlichen Probleme. Der unweigerlich mit dem Jugendstrafrecht verbundene Erziehungsgedanke der modernen Pädagogik soll in beiden Teilen die Grundlage bilden und eine abschließende Perspektive für die Zukunft in einem strafrechtlichen Rahmen bilden.
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