Der Jugendstrafvollzug steht seit langem in der Kritik, jedenfalls soweit es um seine rechtlichen Grundlagen geht. Das Bundesverfassungsgericht hat nunmehr im Mai 2006 die bisherige Rechtslage für verfassungswidrig erklärt und dem Gesetzgeber eine Frist bis Ende des Jahres 2007 zur Schaffung einer rechtlichen Grundlage eingeräumt. Wenige Monate später erfolgte eine Verlagerung der Gesetzgebungskompetenz zur Regelung des Jugendstrafvollzuges vom Bund auf die Länder mit der Folge, dass diese nunmehr die verfassungsgerichtliche Forderung nach Schaffung ausreichender gesetzlicher Grundlagen umsetzen müssen. Vor diesem Hintergrund untersucht der Autor die durch den Bund und durch die Länder vorgelegten Entwürfe einer gesetzlichen Regelung des Strafvollzuges für junge Gefangene. Der Schwerpunkt der Untersuchung liegt dabei auf dem Gesetzesentwurf des Bundesministeriums der Justiz zur Regelung des Jugendstrafvollzuges, zuletzt vorgelegt am 7.6.2006. Dieser wird unter besonderer Berücksichtigung der bislang für den Jugendvollzug maßgeblichen bundeseinheitlichen Verwaltungsvorschriften zum Jugendstrafvollzug (VVJug), des Strafvollzugsgesetzes (StVollzG) und der durch Wissenschaft und Praxis vorgelegten Alternativentwürfe umfassend aufgearbeitet und analysiert.
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