Die "Hallischen Jahrbücher" waren das Zentralorgan des Junghegelianismus und eine der wirkungsmächtigsten Zeitschriften des Deutschen Vormärz. In den fünf Jahrgängen des Blattes entwickeln Arnold Ruge und seine Mitarbeiter in kritischer AuseinanderSetzung mit Hegel ihre philosophisch-politischen Positionen. Sie diskutieren aber auch die rechtspolitischen Umbrüche der Zeit. Der von Rechtslehrern wie A. F. J. Thibaut, A. Feuerbach und E. Gans gepflegte Traditionsstrang einer philosophischen Rechtsschule wird aufgegriffen. Aus den Reihen der Junghegelianer erwächst der historischen Rechtsschule um C. F. v. Savigny so mancher scharfsinnig-wortgewandte Gegenspieler. Die in den Spalten der Jahrbücher versammelten Thesen - zur Wahrung des kritischen Potentials rechtsphilosophischen Denkens, zur Berechtigung einer demokratisch gegründeten GeSetzgebung, zur Notwendigkeit wissenschaftlicher Aufarbeitung des Preußischen Allgemeinen Landrechts, nicht zuletzt auch zur lebensnäheren Gestaltungder Juristenausbildung und zu dogmatischen Einzelfragen - bleiben akademisch ohne DurchSetzungschance. Umso bereitwilliger nimmt die fortschrittliche Öffentlichkeit des Vormärz diese Ideen auf. Umgekehrt reformulieren die Junghegelianer die frühliberalen Justizreformforderungen und fordern Öffentlichkeit und Mündlichkeit des Gerichtsverfahrens, den Anklagegrundsatz im Strafprozess, unabhängige Richter sowie eine von staatlicher Überwachung freigestellte Advokatur.
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