Die 4. Auflage des juris PraxisKommentars BGB enthält zahlreiche Neuerungen. So wurde der Band Sachenrecht um die Kommentierung zum WEG erweitert. Außerdem
wurde die Gesamtausgabe um einen Band zum internationalen Privatrecht ergänzt.
Nur im juris PraxisKommentar BGB finden Sie Online-Berechnungsprogramme, z.B. zum RVG.Der PraxisKommentar enthält umfangreiche Hinweisezur Prozesspraxis, berücksichtigt aktuelle Entwicklungender Rechtsprechung und verzichtet auf Lehrmeinungenvon rein akademischem Interesse.
Pressestimme:
„Der juris PraxisKommentar schließt konzeptionell die Lücke zwischen Münchener Kommentar und Palandt.Zeichnet sich ersterer durch seinen Umfang sowie seine dogmatische Tiefe und letzterer sich insbesondere durch seine Kompaktheit aus, besticht der PraxisKommentar durch seine konsequent an den Bedürfnissen der Praxis orientierte Ausrichtung.[...] Als verlässlicher Ratgeber mit einem überzeugenden Preis-Leistungs-Verhältnis wird die zweite Auflage den Ruf des PraxisKommentars nicht nur festigen, sondern auch weiter ausbauen.“
Prof. Dr. Gerrick von Hoyningen-Huene, Universität Heidelberg,in www.fachliteratur.de, zur 1. Auflage
„Wer sich mit der Problematik des § 1579 BGB zu befassen hat - und dies ist ja in der heutigen Zeit wohl keine Seltenheit mehr -, findet auf einer 30seitigen Kommentierung (!!!) von Hollinger Ausführungen und Zitate für jede nur erdenkliche Fallkonstellation. [...] Zusammenfassend ist festzustellen, dass das
„Zusammenspiel” zwischen gedrucktem Werk und Präsenz im Internet sich als praxistauglich zeigt. Dieses Buch ist nicht nur gewichtig; es ist auch wichtig.“
Jörg Kleinwegener, Fachanwalt für Familienrecht, in ZFE 9/2005, S. 327
„Gegenüber den „Konkurrenzkommentaren“ besticht dieses Werk durch den Online Zugang zu dem gesamten Inhalt. Im Internet sind auch regelmäßige ktualisierungen
hinterlegt. Zudem sind die jeweils zitierten Urteile im Volltext (!) abrufbar. [...] Fazit: Ein Kauf für jeden Erbrechtler.“
Dr. Claus-Henrik Horn, Rechtsanwalt, im Anwaltsblatt
10/2007 (Oktober), S. XXVIII, zur 3. Auflage, Band 5
wurde die Gesamtausgabe um einen Band zum internationalen Privatrecht ergänzt.
Nur im juris PraxisKommentar BGB finden Sie Online-Berechnungsprogramme, z.B. zum RVG.Der PraxisKommentar enthält umfangreiche Hinweisezur Prozesspraxis, berücksichtigt aktuelle Entwicklungender Rechtsprechung und verzichtet auf Lehrmeinungenvon rein akademischem Interesse.
Pressestimme:
„Der juris PraxisKommentar schließt konzeptionell die Lücke zwischen Münchener Kommentar und Palandt.Zeichnet sich ersterer durch seinen Umfang sowie seine dogmatische Tiefe und letzterer sich insbesondere durch seine Kompaktheit aus, besticht der PraxisKommentar durch seine konsequent an den Bedürfnissen der Praxis orientierte Ausrichtung.[...] Als verlässlicher Ratgeber mit einem überzeugenden Preis-Leistungs-Verhältnis wird die zweite Auflage den Ruf des PraxisKommentars nicht nur festigen, sondern auch weiter ausbauen.“
Prof. Dr. Gerrick von Hoyningen-Huene, Universität Heidelberg,in www.fachliteratur.de, zur 1. Auflage
„Wer sich mit der Problematik des § 1579 BGB zu befassen hat - und dies ist ja in der heutigen Zeit wohl keine Seltenheit mehr -, findet auf einer 30seitigen Kommentierung (!!!) von Hollinger Ausführungen und Zitate für jede nur erdenkliche Fallkonstellation. [...] Zusammenfassend ist festzustellen, dass das
„Zusammenspiel” zwischen gedrucktem Werk und Präsenz im Internet sich als praxistauglich zeigt. Dieses Buch ist nicht nur gewichtig; es ist auch wichtig.“
Jörg Kleinwegener, Fachanwalt für Familienrecht, in ZFE 9/2005, S. 327
„Gegenüber den „Konkurrenzkommentaren“ besticht dieses Werk durch den Online Zugang zu dem gesamten Inhalt. Im Internet sind auch regelmäßige ktualisierungen
hinterlegt. Zudem sind die jeweils zitierten Urteile im Volltext (!) abrufbar. [...] Fazit: Ein Kauf für jeden Erbrechtler.“
Dr. Claus-Henrik Horn, Rechtsanwalt, im Anwaltsblatt
10/2007 (Oktober), S. XXVIII, zur 3. Auflage, Band 5