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Mit dem 'Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz IV)" hatte der Gesetzgeber Anfang 2005 für Erwerbsfähige die Leistungssysteme der Arbeitslosenhilfe und der Sozialhilfe zusammengeführt und neu geregelt. So entstand das völlig neue Instrument der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II).
Der vorliegende PraxisKommentar enthält eine vollständige Kommentierung des SGB II. Er berücksichtigt die durch das SGB II Änderungsgesetz und insbesondere durch das Fortentwicklungsgesetz im Laufe des Jahres 2006 eingeleiteten Reformen. Ebenso berücksichtigt werden die seit
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Produktbeschreibung
Mit dem 'Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz IV)" hatte der Gesetzgeber Anfang 2005 für Erwerbsfähige die Leistungssysteme der Arbeitslosenhilfe und der Sozialhilfe zusammengeführt und neu geregelt. So entstand das völlig neue Instrument der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II).

Der vorliegende PraxisKommentar enthält eine vollständige Kommentierung des SGB II. Er berücksichtigt die durch das SGB II Änderungsgesetz und insbesondere durch das Fortentwicklungsgesetz im Laufe des Jahres 2006 eingeleiteten Reformen. Ebenso berücksichtigt werden die seit Einführung des Gesetzes ergangenen richtungweisenden Entscheidungen der Sozialgerichte.

Erläutert werden u. a. die Vorschriften zu den:
- Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (ALG II und Sozialgeld)
- Eingliederungsleistungen
- Zumutbarkeitskriterien, Freibeträgen, Bedarfsgemeinschaften
- Voraussetzungen der Absenkung und dem Wegfall der Leistungen
- Zuständigkeiten und dem Verfahren

Der Titel erscheint in der Reihe der juris BookLine. Der Leser erhält zum Buch zusätzlich den permanent aktualisierten Online-Kommentar mit allen Verlinkungen direkt zu zitierten Normen und Entscheidungen.

Rezension:
'Der Kommentar ist all denen zu empfehlen, die auf dem neuesten Stand der Entwicklung zum SGB II bleiben wollen."
Prof. Dr. V. Wahrendorf, Vors. Richter am LSG Nordrhein-Westfalen/Essen, in: NWVBL 11/2005
Autorenporträt
Die Autoren sind, ob als Richter oder Mitarbeiter in den einzelnen Zweigen der Sozialversicherung, ausgewiesene Experten im Sozialrecht mit großer praktischer Erfahrung.