Studienarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 9,0, Universität zu Köln, Sprache: Deutsch, Abstract: Am 04.09.2009 wurden zwei Tanklaster, welche durch Aufständische entführt wurden und auf einer Sandbank des Kunduz-Flusses in Afghanistan festsaßen, bombardiert. Dies geschah durch Flugzeuge der US-Luftwaffe und auf Befehl des deutschen Obersts K. Dieser Luftschlag kostete zahlreichen Zivilisten das Leben, da sie im Zeitpunkt der Detonation dabei waren, Treibstoff aus den Tanklastern abzuzapfen. Unter den Opfern waren auch die beiden Söhne, acht und zwölf Jahre, des Beschwerdeführers Hanan. Der Generalbundesanwalt leitete aufgrund Beteiligung eines deutschen Generals insbesondere wegen verbotener Methoden der Kriegsführung gemäß § 11 I Nr. 3 VStGB ein Ermittlungsverfahren ein. Weil im Ergebnis weder die Vorschriften des Völkerstrafgesetzbuches (VStGB) noch die Bestimmungen des Strafgesetzbuches (StGB) erfüllt seien, stellte er dieses jedoch gemäß § 170 II StPO ein. Vor den deutschen Gerichten war der Beschwerdeführer Hanan weder im Klageerzwingungsverfahren vor dem OLG Düsseldorf, den Zivilgerichten wegen Entschädigungen, noch in der Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich. Der Beschwerdeführer Hanan rügt vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte nach Art. 2 und 13 EMRK einen Mangel an effektiver Untersuchung des Todes seiner Söhne sowie das Fehlen eines wirksamen innerstaatlichen Rechtsbehelfs gegen den Entstellungsentscheid des GBA. Mit Datum vom 27.08.2019 gab die fünfte Kammer des EGMR das Verfahren an die Große Kammer ab. Die Entscheidung steht zum Zeitpunkt dieser Arbeit noch aus. Der Fall Hanan wirft in vielerlei Hinsicht Rechtsfragen auf, welche Gegenstand der vorliegenden Arbeit sind.
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