Unter "Ius feciale" verstand man im antiken Rom die Regeln des sakralen Rechtsverkehrs zwischen den Völkern, die von den Fetiales, einem Priesterkollegium, gewahrt wurden. Zu dessen vornehmsten Aufgaben zählte der Abschluß von Bündnissen. Pufendorf definiert den Begriff "Jus feciale" jedoch an keiner Stelle in seinem Buch, das Manuskript hatte er noch unter dem Titel "De consensu et dissensu inter Protestantes" an seine Korrespondenzpartner versandt. Die ersten Herausgeber seines erst 1695 postum veröffentlichten theologisches Spätwerks sahen nicht in seinem "Systema novum theologicum", d. h. in der Föderaltheologie, den Kern des Jus feciale, sondern in der Diskussion über das Verhältnis der protestantischen Religionsparteien, der Lutheraner und der Calvinisten, zueinander. Der in Pufendorfs Augen entscheidende Gedanke bestand jedoch darin, daß erst sein neues theologisches System der Bundesschlüsse ein tragfähiges Fundament für ein Zusammengehen bieten würde. Pufendorf entwickelt sein System mit dem Anspruch, eine ausschließlich biblische Theologie zu betreiben. Die Heilige Schrift bildet für ihn die allein mögliche Grundlage alles Theologisierens und allein unter ihrer Verwendung lassen sich für ihn alle theologischen Streitfragen zweifelsfrei klären, vorausgesetzt man ermittelt ihren genuinen Sinn unter Anwendung der richtigen Hilfsmittel. In die Ausgabe ist ein Sachregister übernommen worden, das in der Anlage der Edition des Werkes von 1716 entspricht. Ein neu erstelltes Namenverzeichnis vervollständigt den Apparat.
Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
"... von Detlef Döring in vorzüglicher Weise eingeleitet, ediert und kommentiert... durch eine Maßstäbe setzende Einleitung historisch und in den äußerst konzentrierten Kommentaren auch philologisch vorbildlich erschlossen..." Anselm Schubert in: Neulateinisches Jahrbuch Band 11, 2009, S. 233-235