Der vorliegende Band ist mit Ernst-Joachim Lampe einem Wissenschaftler gewidmet, der grundlegende Beiträge zur Rechtsanthropologie und Rechtsphilosophie sowie zum allgemeinen Strafrecht und zum Wirtschaftsstrafrecht geleistet hat. Ein wesentliches Anliegen seines Werkes sind Grundlegung und Ausarbeitung der Rechtsanthropologie. So hat er im ersten Band seiner Rechtsanthropologie (1970) apriorische und aposteriorische Aussagen über den Menschen im Recht herausgearbeitet und in seinem Werk Grenzen des Rechtspositivismus (1988) Bindungen des Rechts an die im Menschen wirksamen logischen und natürlichen Gesetzmäßigkeiten dargestellt und damit dem Rechtspositivismus ein rechtsanthropologisch begründetes negatives Naturrecht entgegengesetzt. Auf der Basis der rechtsanthropologischen Analysen entwickelte Ernst-Joachim Lampe insbesondere in der 1967 veröffentlichten Schrift über Das personale Unrecht seine Lehre vom strafrechtlichen Unrecht, das nach ihm durch den sozialen Beziehungsunwert gekennzeichnet ist. Eine Theorie der Strafe formulierte er in seiner Strafphilosophie (1999). Neben zahlreichen Veröffentlichungen zum Allgemeinen und Besonderen Teil des Strafrechts stehen wichtige Beiträge zur Entwicklung des modernen Wirtschaftsstrafrechts, u. a. durch die Monografie Der Kreditbetrug (§ 263, 265 b StGB) aus dem Jahr 1980.
Im ersten Teil der Festschrift entfalten die Autoren aus empirischer und normativer Perspektive die Grundlagen des Rechts. In Beiträgen aus Biologie, Hirnforschung, Ethnologie, Psychologie, Psychiatrie, Soziologie, Ökonomie, Kriminologie, Rechtsphilosophie sowie aus dem Privatrecht und dem Öffentlichen Recht werden Grundfragen des Rechts erörtert, die u. a. die Themenbereiche Willensfreiheit, Gerechtigkeit, Schadenswiedergutmachung und Strafe, Rechtskultur, Menschenwürde und Rechtsgefühl betreffen. Der zweite Teil des Bandes hat das Strafrecht zum Gegenstand. Behandelt werden Fragen des Allgemeinen Teils des Strafrechts (Grundlegung der Strafrechtsdogmatik, Zusammenhang von Strafe und Strafrecht, Straftaterfordernis der Rechtsgutsverletzung, Unterbrechung des Zurechnungszusammenhangs, Unrecht des fahrlässigen Delikts, Strafrechtsschuld, Beteiligung, kollektive Verantwortlichkeit, Spezialprävention, sichernder Freiheitsentzug), Themen aus dem Besonderen Teil (Verhältnis von Mord und Totschlag, Probleme der Unterschlagung, des Betrugs, der Untreue und der Anschlussdelikte), Fragen des Wirtschaftsstrafrechts (u. a. wettbewerbsbeschränkende Absprachen und Korruptionsdelikte in der Wirtschaft) und Probleme des Strafverfahrensrechts (u. a. Fair trial im Strafprozess und Zeugnisverweigerungsrecht der Presse). Durch die Aufsätze sollen im Sinne von Ernst-Joachim Lampe Beiträge zu einer menschengerechten Ausgestaltung des Rechts geleistet werden.
Im ersten Teil der Festschrift entfalten die Autoren aus empirischer und normativer Perspektive die Grundlagen des Rechts. In Beiträgen aus Biologie, Hirnforschung, Ethnologie, Psychologie, Psychiatrie, Soziologie, Ökonomie, Kriminologie, Rechtsphilosophie sowie aus dem Privatrecht und dem Öffentlichen Recht werden Grundfragen des Rechts erörtert, die u. a. die Themenbereiche Willensfreiheit, Gerechtigkeit, Schadenswiedergutmachung und Strafe, Rechtskultur, Menschenwürde und Rechtsgefühl betreffen. Der zweite Teil des Bandes hat das Strafrecht zum Gegenstand. Behandelt werden Fragen des Allgemeinen Teils des Strafrechts (Grundlegung der Strafrechtsdogmatik, Zusammenhang von Strafe und Strafrecht, Straftaterfordernis der Rechtsgutsverletzung, Unterbrechung des Zurechnungszusammenhangs, Unrecht des fahrlässigen Delikts, Strafrechtsschuld, Beteiligung, kollektive Verantwortlichkeit, Spezialprävention, sichernder Freiheitsentzug), Themen aus dem Besonderen Teil (Verhältnis von Mord und Totschlag, Probleme der Unterschlagung, des Betrugs, der Untreue und der Anschlussdelikte), Fragen des Wirtschaftsstrafrechts (u. a. wettbewerbsbeschränkende Absprachen und Korruptionsdelikte in der Wirtschaft) und Probleme des Strafverfahrensrechts (u. a. Fair trial im Strafprozess und Zeugnisverweigerungsrecht der Presse). Durch die Aufsätze sollen im Sinne von Ernst-Joachim Lampe Beiträge zu einer menschengerechten Ausgestaltung des Rechts geleistet werden.
»[...] Jubilar, Herausgeber und alle Autoren haben vielmehr verdient, dass man [statt dessen] die Originalität und die hohe Qualität der meisten Beiträge ebenso betont wie den für Umfang, Austattung und Gattung tatsächlich sogar noch halbwegs moderaten Preis.«
Prof. Dr. Hans Kudlich, in: HRR-Strafrecht, 10/2004
Prof. Dr. Hans Kudlich, in: HRR-Strafrecht, 10/2004