Mit dem Gewährleistungsrichtlinien-Umsetzungsgesetz (kurz: GRUG) zur Umsetzung der Digitale-Inhalte-Richtlinie (EU) 2019/770 und der Warenkauf-Richtlinie (EU) 2019/771 wurde das Gewährleistungsrecht grundlegend reformiert.
Die Neuerungen durch das GRUG sind am 1. Jänner 2022 in Kraft getreten und für jedermann relevant. Sie umspannen einerseits Altbekanntes wie den Händlerregress und die Garantie, aber
auch das Verzugsrecht. Der größte Teil des GRUG entfällt jedoch auf das neue Verbrauchergewährleistungsgesetz (kurz: VGG).
Das vorliegende jusIT Spezial: GRUG 2022 bietet einen umfassenden Einblick in alle Änderungen und geht sowohl auf Unterschiede und Gemeinsamkeiten zum "alten" Gewährleistungsrecht als auch auf komplett neue Fragestellungen ein. Behandelt werden somit einerseits "klassische" Themen wie sicherheitsrelevante Mängel, die Anzahl der Verbesserungsversuche und Gewährleistungseinschränkungen durch Leistungsbeschreibungen. Andererseits geht die Darstellung aber auch intensiv auf Probleme im Zusammenhang mit den nun erstmals dezidiert geregelten digitalen Leistungen ein, wie etwa die neue Aktualisierungspflicht und die damit einhergehende Ausdehnung des Mangelbegriffs, Verfügbarkeitsquoten bei Softwarelösungen oder auch die Relevanz von remote access für die Mangelbehebung. Dabei wird die Darstellung komplizierter Zusammenhänge durch Grafiken und Tabellen unterstützt.
Die Neuerungen durch das GRUG sind am 1. Jänner 2022 in Kraft getreten und für jedermann relevant. Sie umspannen einerseits Altbekanntes wie den Händlerregress und die Garantie, aber
auch das Verzugsrecht. Der größte Teil des GRUG entfällt jedoch auf das neue Verbrauchergewährleistungsgesetz (kurz: VGG).
Das vorliegende jusIT Spezial: GRUG 2022 bietet einen umfassenden Einblick in alle Änderungen und geht sowohl auf Unterschiede und Gemeinsamkeiten zum "alten" Gewährleistungsrecht als auch auf komplett neue Fragestellungen ein. Behandelt werden somit einerseits "klassische" Themen wie sicherheitsrelevante Mängel, die Anzahl der Verbesserungsversuche und Gewährleistungseinschränkungen durch Leistungsbeschreibungen. Andererseits geht die Darstellung aber auch intensiv auf Probleme im Zusammenhang mit den nun erstmals dezidiert geregelten digitalen Leistungen ein, wie etwa die neue Aktualisierungspflicht und die damit einhergehende Ausdehnung des Mangelbegriffs, Verfügbarkeitsquoten bei Softwarelösungen oder auch die Relevanz von remote access für die Mangelbehebung. Dabei wird die Darstellung komplizierter Zusammenhänge durch Grafiken und Tabellen unterstützt.