Dem Schutz des Gewissens kommt eine prominente Rolle zu. So ist es nach katholischem Verständnis kategorisch verboten, mittels Zwang auf das Gewissen einzuwirken. Auch im Völkerrecht wird die Gewissensfreiheit absolut, d. h. ohne Einschränkungsmöglichkeit, geschützt. Daraus schließen einige, der im kanonischen Strafrecht normierte Besserungszweck sei zu verwerfen, da das Gewissen des Rechtsbrechers akzeptiert werden müsse. Nach Ansicht anderer verstößt Missionierung gegen die völkerrechtliche Gewissensfreiheit. Eine Analyse der relevanten Rechtsbegriffe wie dem des Zwangs soll aufzeigen, ob…mehr
Dem Schutz des Gewissens kommt eine prominente Rolle zu. So ist es nach katholischem Verständnis kategorisch verboten, mittels Zwang auf das Gewissen einzuwirken. Auch im Völkerrecht wird die Gewissensfreiheit absolut, d. h. ohne Einschränkungsmöglichkeit, geschützt. Daraus schließen einige, der im kanonischen Strafrecht normierte Besserungszweck sei zu verwerfen, da das Gewissen des Rechtsbrechers akzeptiert werden müsse. Nach Ansicht anderer verstößt Missionierung gegen die völkerrechtliche Gewissensfreiheit. Eine Analyse der relevanten Rechtsbegriffe wie dem des Zwangs soll aufzeigen, ob derartige Ansichten tatsächlich tragfähig sind. Den Blick für die Möglichkeiten und Grenzen des Schutzes des Gewissens zu schärfen, ist dabei Ziel dieser Arbeit.
Der Autor: Ansgar Grochtmann, geboren 1975, verheiratet, zwei Kinder, ist Rechtsanwalt in Wuppertal. Im Anschluss an das Erste juristische Staatsexamen studierte er kanonisches Recht in Münster (Lizentiat). Seinen Studienaufenthalt in Irland schloss er 2007 mit dem Erwerb des LL.M. in International Human Rights Law ab. Mit der vorliegenden Dissertation wurde er 2008 zum Doktor des Kanonischen Rechts an der Katholischen Universität Budapest promoviert. Im Jahr 2009 erwarb er den Doktor der Rechtswissenschaften an der Universität Münster.
Inhaltsangabe
Aus dem Inhalt: Gewissensfreiheit im Konflikt mit dem kirchlichen Strafzweck der Besserung des Täters - Der Schutz des forum internum im Völkerrecht - Zwang iSd Art. 18 2 ICCPR - Staatliches Indoktrinieren iSd Art. 9 EMRK - Schutz des forum internum bei Konflikten zwischen Privaten.
Aus dem Inhalt: Gewissensfreiheit im Konflikt mit dem kirchlichen Strafzweck der Besserung des Täters - Der Schutz des forum internum im Völkerrecht - Zwang iSd Art. 18 2 ICCPR - Staatliches Indoktrinieren iSd Art. 9 EMRK - Schutz des forum internum bei Konflikten zwischen Privaten.
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