Die Justiz ist, einer eng verstandenen Theorie der Gewaltenteilung zum Trotz, keine mit sich selbst beschäftigte und selbstzufriedene Monade, die in einer Art praestabilisierter Harmonie im Sinne des Philosophen Leibniz lebt und gleichsam in einem Elfenbeinturm dahin judiziert, ungeachtet der Stürme, die draussen wüten. Die Justiz ist ein Teil der Gesellschaft. Sie erfüllt die Aufgabe der dritten, der rechtsprechenden Gewalt im Staat. Sie soll das unparteiisch und unabhängig tun. Die Justiz leistet dadurch einen wesentlichen Beitrag zum Funktionieren eines demokratischen Rechtsstaates und garantiert die fundamentalen Werte einer freiheitlichen Gesellschaft, wie etwa die Menschenrechte und die politischen Freiheiten. Sie ermöglicht aber auch eine faire und, soweit als möglich, gerechte Streitschlichtung in Einzelfällen und leistet dadurch der Gesellschaft wertvolle Dienste. Ein kanadischer Richter des Obersten Gerichts hat in einem Urteil einmal gesagt, dass die richterliche Unabhängigkeit der Justiz «the lifeblood of constitutionalism in democratic societies» sei. Bildhafter kann man die Bedeutung der Justiz nicht zum Ausdruck bringen. Allein schon deshalb steht sie auch in der Kritik. Die Justiz steht in der Öffentlichkeit und hat sich auch damit auseinanderzusetzen; wie auch umgekehrt die Öffentlichkeit sich um die Justiz nicht foutieren kann.