»Die ... Dokumentation des Symposiums mit dem Ausdruck aller Referate dürfte zur Pflichtlektüre in Ministerien und der Justiz werden.« Geert Mackenroth, in: DRiZ, Juni 2002
Die Modernisierung des Staates mit Hilfe von »Neuen Steuerungsmodellen« als Instrumenten zur Steigerung ökonomischer Effizienz und Effektivität hat auch die Justiz erreicht. Auf den dadurch entstehenden »Ökonomisierungsdruck« reagiert die Dritte Gewalt zurückhaltend bis abwehrend. Eine »Steuerung« durch etwas anderes als das Gesetz erscheint kaum vereinbar mit der Garantie richterlicher Unabhängigkeit; »Budgetierung« und »Controlling« durch die Justizverwaltung als Teil der Exekutive scheinen in Konflikt mit der Gewaltenteilung zu geraten.
Die relative Offenheit des gegenwärtigen Modernisierungsprozesses zeigt sich in ungeklärten rechtlichen und tatsächlichen Grundsatzfragen. Ist eine für Kosten-Leistungs-Rechnungen erforderliche Definition der »Produkte« der Justiz möglich? Lässt sich eine Qualitätssicherung in der Justiz (etwa mittels Benchmarking) angesichts einer eher quantitativ ausgerichteten finanziellen Steuerung realisieren, und das ungeachet einer verbreiteten Unsicherheit über die eigentlichen Qualitätsmerkmale rechtsprechender Tätigkeit? Gebieten ein sich fundamental wandelndes Staatsverständnis und veränderte Anforderungen an die Justiz eine Neudefinition der richterlichen Unabhängigkeit oder eine verstärkte Selbstverwaltung der Gerichte? Auf diese Grundsatzfragen antworten die Verfasser der Beiträge des vorliegenden Bandes, Ergebnisse eines Dialogs von Wissenschaft und Praxis. Zusammen bilanzieren sie den Stand der wissenschaftlichen Diskussion als Ausgangspunkt für die Justizreformen der Gegenwart.
Die Modernisierung des Staates mit Hilfe von »Neuen Steuerungsmodellen« als Instrumenten zur Steigerung ökonomischer Effizienz und Effektivität hat auch die Justiz erreicht. Auf den dadurch entstehenden »Ökonomisierungsdruck« reagiert die Dritte Gewalt zurückhaltend bis abwehrend. Eine »Steuerung« durch etwas anderes als das Gesetz erscheint kaum vereinbar mit der Garantie richterlicher Unabhängigkeit; »Budgetierung« und »Controlling« durch die Justizverwaltung als Teil der Exekutive scheinen in Konflikt mit der Gewaltenteilung zu geraten.
Die relative Offenheit des gegenwärtigen Modernisierungsprozesses zeigt sich in ungeklärten rechtlichen und tatsächlichen Grundsatzfragen. Ist eine für Kosten-Leistungs-Rechnungen erforderliche Definition der »Produkte« der Justiz möglich? Lässt sich eine Qualitätssicherung in der Justiz (etwa mittels Benchmarking) angesichts einer eher quantitativ ausgerichteten finanziellen Steuerung realisieren, und das ungeachet einer verbreiteten Unsicherheit über die eigentlichen Qualitätsmerkmale rechtsprechender Tätigkeit? Gebieten ein sich fundamental wandelndes Staatsverständnis und veränderte Anforderungen an die Justiz eine Neudefinition der richterlichen Unabhängigkeit oder eine verstärkte Selbstverwaltung der Gerichte? Auf diese Grundsatzfragen antworten die Verfasser der Beiträge des vorliegenden Bandes, Ergebnisse eines Dialogs von Wissenschaft und Praxis. Zusammen bilanzieren sie den Stand der wissenschaftlichen Diskussion als Ausgangspunkt für die Justizreformen der Gegenwart.