In dieser Monographie wird analysiert, wie Richter entscheiden, wenn sie mit einer Menschenrechtskontroverse konfrontiert sind. Dabei wird ein theoretisch-praktischer Ansatz verfolgt, der eine Erläuterung der verschiedenen Theorien zur gerichtlichen Begründung von Rechten mit praktischen Beispielen aus der europäischen und spanischen Rechtsprechung verbindet. Anhand konkreter Beispiele wird die Unzulänglichkeit des Rechtspositivismus für die Begründung von Urteilen im Bereich der Menschenrechte und das Fortbestehen der iusnaturalistischen Kriterien bei der Begründung von Gerichtsentscheidungen im Bereich der Menschenrechte aufgezeigt. Im ersten Teil wird das Studium der Menschenrechte unter rechtsphilosophischen Gesichtspunkten vertieft, wobei einige der wichtigsten Probleme analysiert werden, die sich in der Rechtstheorie als Folge der Einbeziehung der Grundrechte in die aus dem Neokonstitutionalismus hervorgegangenen Rechtssysteme ergeben haben. Im zweiten Teil wird besonderes Augenmerk auf die Reichweite des europäischen und spanischen Systems der Verfahrensgrundrechte und seine Auswirkungen auf die Frage der Gültigkeit und der Rechtsauslegung gelegt.