Die internationale justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen umfasst die internationale/gegenseitige Rechtshilfe in Strafsachen (Rechtshilfeersuchen, Ersuchen um Zustellung von Verfahrensunterlagen im Ausland und Ersuchen um Einziehung/Verfall) sowie andere Modalitäten der Zusammenarbeit: Auslieferung, Übertragung von Strafverfahren, Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Strafurteile, Überstellung verurteilter Personen (Häftlinge, tatsächlich). Die internationale justizielle Zusammenarbeit soll dem inländischen Straf- und/oder Vollstreckungsverfahren im ersuchenden Land dienen. Diese Zusammenarbeit ist jedoch weder ein Teil dieser Verfahren noch ihnen ähnlich. Sie weist vielmehr andere Besonderheiten und Grundsätze auf, wie Opportunität, Verhältnismäßigkeit, Souveränität, Gegenseitigkeit, Spezialität usw. Aus diesem Grund reicht die Kenntnis des Strafverfahrens selbst niemals aus, um die internationale justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen gut zu verstehen. Um dieses Ziel zu erreichen, sind viele zusätzliche Anstrengungen erforderlich, da man möglicherweise mit jedem der fast 200 Länder der Welt zusammenarbeiten muss.
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