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Gute zweieinhalb Jahre nach dem Erscheinen der 3. Auflage wurde das Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz durch die KA-AZG Novelle 2008 (BGBl I 2008/125). Erfreulicherweise wurden einige Schlupflöcher bzw. Umgehungsmöglichkeiten geschlossen bzw. verringert. Konkret wurde etwa der Anreiz für Dienstgeber, aus ökonomischen Gründen keine Arbeitszeitaufzeichnungen zu führen, durch die Verfallsfristenhemmung und die Festlegung, dass das Nichtführen pro Arbeitnehmer 1 Delikt ist (und nicht mehr wie bisher generell nur 1 Delikt), massiv reduziert. Diese neue Novelle ist ein weiterer wichtiger Schritt zur…mehr

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Produktbeschreibung
Gute zweieinhalb Jahre nach dem Erscheinen der 3. Auflage wurde das Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz durch die KA-AZG Novelle 2008 (BGBl I 2008/125). Erfreulicherweise wurden einige Schlupflöcher bzw. Umgehungsmöglichkeiten geschlossen bzw. verringert. Konkret wurde etwa der Anreiz für Dienstgeber, aus ökonomischen Gründen keine Arbeitszeitaufzeichnungen zu führen, durch die Verfallsfristenhemmung und die Festlegung, dass das Nichtführen pro Arbeitnehmer 1 Delikt ist (und nicht mehr wie bisher generell nur 1 Delikt), massiv reduziert. Diese neue Novelle ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Verbesserung des Arbeitszeitschutzes in Krankenanstalten. Die vorliegende 4. Auflage präsentiert das KA-AZG in der topaktuellen Fassung samt aktueller Judikatur. Ein umfangreiches Stichwortverzeichnis sowie ein einschlägiger Gesetzesanhang erhöhen die Anwenderfreundlichkeit. Doz. (FH) Dr. Lukas Stärker ist Arbeitsrechtsexperte und stellvertretender Direktor der Österreichischen Ärztekammer.
Autorenporträt
Dr. Lukas Stärker ist Arbeitsrechtsexperte und stellvertreten-der Direktor der Österreichischen Ärztekammer, Fachbuchautor, Seminarvortragender, fachkundiger Laienrichter am Obersten Gerichtshof und Lehrbeauftragter der Medizinischen Universität Wien, der Fachhochschule der Wiener Wirtschaft sowie des WIFI. Als Seminarvortragender und Autor widmet er sich vor allem arbeits- und sozialrechtlichen Fragen für Praktiker.