Der seit dem Frühjahr 1951 bestehende Kabinettsausschuß für Wirtschaft, intern auch als "Wirtschaftskabinett" bezeichnet, war berufen, die Wirtschafts- und Sozialpolitik zwischen den beteiligten Bundesministerien auf Kabinettsebene abzustimmen, Beschlüsse des Bundeskabinetts vorzubereiten und dadurch das Kabinett zu entlasten. Den Vorsitz führte als ständiger Vertreter des Bundeskanzlers bis zum Ende der zweiten Legislaturperiode Vizekanzler Franz Blücher, mit Beginn der dritten Legislaturperiode trat an seine Stelle der Bundesminister für Wirtschaft und Vizekanzler Ludwig Erhard. Im Vordergrund der Beratungen standen Fragen der europäischen wirtschaftlichen Integration der Bundesrepublik in Montanunion, Euratom und Gemeinsamen Markt, der Bildung einer europäischen Freihandelszone und schließlich Fragen der Konjunktur- und Preispolitik, der Lohnerhöhung und Arbeitszeitverkürzung oder der Steuer- und Subventionspolitik. Daneben befaßte sich der Kabinettsausschuß, bedingt durch dieFolgen der Suez-Krise und des Ungarnaufstandes, mit Versorgungsproblemen und Fragen der Vorratshaltung. Die vorliegenden, in strittigen Detailfragen mitunter sehr ausführlich geführten Protokolle, insbesondere bei den Beratungen des Bundesbankgesetzes, ermöglichen einen Einblick in den Prozeß der Entscheidungsfindung innerhalb der Bundesregierung in wirtschafts- und sozialpolitischen Fragen.
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"Die Dokumente ermöglichen gewissermaßen eine Innenansicht des Wirtschaftswunders, indem sie Einblicke in den wirtschaftspolitischen Entscheidungsprozess, in die Motive und Ziele einzelner Kabinettsmitglieder und in das mitunter angespannte Verhältnis zwischen ihnen erlauben. Die Edition der Ausschussprotokolle stellt somit eine überaus verdienstvolle wissenschaftliche Leistung und, zusammen mit den Kabinettsprotokollen, eine unverzichtbare Quelle für die Erforschung nicht nur der Wirtschaftsgeschichte der Bundesrepublik dar." Werner Bührer in: Archiv und Wirtschaft, Heft 4/2004