Die Wahrnehmung des Rechtsanwaltes durch die Öffentlichkeit war wechselvoll. Erblickten namhafte Kreise der Justiz in der Advokatur ein (notwendiges) Übel, dem man nur durch straffen numerus clausus Herr werden konnte, mutierte sie in den Augen eines liberalen Bürgertums zu einem Symbol von Freiheit, Konstitution und Grundrechten, um am Ende des Untersuchungszeitraumes als Institution des Kapitalismus wahrgenommen zu werden, die allmählich absterben sollte.Die Arbeit versucht anhand der im Archiv der Kärntner Rechtsanwaltskammer verfügbaren Quellen die Entwicklung der Advokatur in einer Peripherie der Habsburgermonarchie von einem losen Gremium ernannter Justizbeamter zu einem freien Berufsstand nachzuzeichnen. Besonderes Gewicht kommt dabei der Advokatenkammer als Institution organisierter Selbstverwaltung zu. Am Ende des Untersuchungszeitraumes stehen der Übergang zur Republik, der Wechsel der Titulatur vom Advokaten zum Rechtsanwalt und die maßgebliche Rolle, die Kärntner Rechtsanwälte (als Politiker) in dieser Übergangsphase spielten.