Als Karl V. 1520 die Regierung des Heiligen Römischen Reichs deutscher Nation übernahm, sah er sich nicht nur mit komplexen politischen Fragen konfrontiert. Ihn erreichten auch Tausende Gesuche von Herrschaftsträgern und Einzelpersonen, die sich auf der Suche nach Recht und Gerechtigkeit, Schutz, Hilfe und Förderung an das Reichsoberhaupt wandten und einforderten, was zu den zentralen Aufgaben des vormodernen Herrschers gehörte. Ältere Traditionen aufnehmend und doch ganz auf dem Boden der Neuzeit stehend, etablierte die Administration des Kaisers einen Rat, der sich dieser Anliegen annahm. Damit waren zugleich Voraussetzungen geschaffen, die noch den späteren Reichshofrat - eines der beiden Höchstgerichte des Reichs - prägen sollten. Aus bisher kaum berücksichtigtem Archivmaterial und weiteren Quellen rekonstruiert Eva Ortlieb Geschichte, Besetzung und Tätigkeit des kaiserlichen Hofrats. Auch wenn die Hofräte nicht die großen politischen Themen der Zeit debattierten, legten sie doch ein wichtiges Fundament für die kaiserliche Herrschaft im Reich.