Die Kundenkompensationsklausel ist ein perverser Anreizmechanismus, der die wirtschaftliche Funktion des Handelsvertretervertrags, wie z. B. die Reihenfolge der Präferenzen und die Maximierung des erwarteten Nutzens für beide Parteien der Geschäftsbeziehung, verzerrt; dieses dem Handelsvertreter gewährte Recht findet sich nicht in anderen Verträgen, die darauf abzielen, das Geschäft zugunsten eines Dritten zu fördern, und bezieht sich auf Verträge zur geschäftlichen Zusammenarbeit. Die Verwendung von Ausgleichszahlungen als Kriterium für überlegene Effizienz oder Kaldor-Hicks ist in der Theorie eine Verbesserung der Wahrnehmung der Bedingungen einer vermutlich unterlegenen Partei, die sich aufgrund des Willens der besser verdienenden oder besser gestellten Partei dazu entschließt, die Bedingungen der vermeintlich unterlegenen Partei mit ihren eigenen Mitteln und ihrem eigenen Willen zu verbessern, wodurch ein angemessener sozialer Nutzen entsteht; die Verwendung erzwungener Ausgleichszahlungen führt jedoch, wie auf diesen Seiten gezeigt wurde, zu höheren Transaktionskosten und einem erheblichen sozialen Verlust.