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Der tiefgreifende Unterschied, der im Zahleninhalt zwischen der lang fristigen (jährlichen) Aufwands- und Ertragsrechnung (pagatorische Erfolgsrechnung) in der Finanzbuchhaltung und der kurzfristigen (viertel jährlichen oder monatlichen) Kosten- und Leistungsrechnung (kalku latorische Erfolgsrechnung) in der Betriebsbuchhaltung besteht, führt zum inhaltlichen (materiellen) Abgrenzungsproblem innerhalb der Gesamtbuch haltung. Außerdem treten auch Abgrenzungsfragen im Zusammenhang der Betriebsbuchhaltung allein auf, die nur mitunter oder aus Gründen der Gesamtorganisation der Periodenrechnung…mehr

Produktbeschreibung
Der tiefgreifende Unterschied, der im Zahleninhalt zwischen der lang fristigen (jährlichen) Aufwands- und Ertragsrechnung (pagatorische Erfolgsrechnung) in der Finanzbuchhaltung und der kurzfristigen (viertel jährlichen oder monatlichen) Kosten- und Leistungsrechnung (kalku latorische Erfolgsrechnung) in der Betriebsbuchhaltung besteht, führt zum inhaltlichen (materiellen) Abgrenzungsproblem innerhalb der Gesamtbuch haltung. Außerdem treten auch Abgrenzungsfragen im Zusammenhang der Betriebsbuchhaltung allein auf, die nur mitunter oder aus Gründen der Gesamtorganisation der Periodenrechnung die Finanzbuchhaltung berühren und hier gleichfalls erörtert werden sollen. Im amtlichen Kontenrahmen ist für diese Zwecke die besondere Klasse 2 der Abgrenzungskonten grundsätzlich vorgeschrieben, so daß sie in alle Einheitskontenpläne für die einzelnen Wirtschaftszweige aufgenommen wurde. Diese Kontenklasse geht auf die entsprechende Klasse des Schmalen bachschen Kontenrahmens (Nicht-Aufwand, neutraler Aufwand, neutraler Ertrag) zurück und vereinigt, darüber hinausgehend, alle Konten, die im betrieblichen Rechnungswesen eine S c h e i d u n g s - o d e r A b s o n d - r u n g s f u n k t ausüben. i o n Obwohl das frühere Reichskuratorium für Wirtschaftlichkeit in Berlin glaubte, in seinem eigenen Kontenrahmenvor schlag auf die Ausbildung einer Abgrenzungsklasse verzichten zu können, hat der Buchhaltungserlaß von 1937 diesem Fragenkreis besonderen Nach druckverliehen. Auch derZafir-Kontenrahmen für die Industrie der sowjeti schen Besatzungszone hat die Abgrenzungsklasse beibehalten. Ebenso haben der Pflichtkontenrahmen für die ungarische Industrie und der schweizerische Kontenrahmen für Gewerbebetriebe eine besondere Klasse für Abgren zungszwecke geschaffen.