Die Gesundheitspolitik wird durch eine Vielzahl von Interessenverbänden und -gruppen beeinflusst. Die Heilmittelerbringer (Podologen, Logopäden, Physio- und Ergotherapeuten) sind zwar in diversen berufsspezifischen Verbänden organisiert, jedoch werden ihnen vom Gesetzgeber weniger Möglichkeiten der politischen Mitbestimmung eingeräumt als den Organen der Selbstverwaltung. Die Autorin untersucht, ob eine Verkammerung der Heilmittelerbringer die politische Mitbestimmung erhöhen könnte. In diesem Kontext werden die Voraussetzungen für eine Verkammerung, Aufgabenbereiche einer möglichen Kammer und die Vor- und Nachteile einer Verkammerung aufgezeigt.