Kann es per Ausnahme erlaubt sein, einen Menschen zu
foltern, wenn damit - und nur damit - das Leben
eines anderen gerettet werden kann? Ist
Rettungsfolter moralisch erlaubt, geboten oder
verboten? Juristisch erlaubt? Geboten? Und wäre es -
sofern Rettungsfolter juristisch verboten und
moralisch geboten oder erlaubt ist - im Interesse
des Gesetzgebers, die Rettungsfolter entweder
grundsätzlich nicht zu bestrafen, deren Legalität
explizit festzuschreiben oder Staatsbeamte in
entsprechenden Konstellationen gar zur Folter zu
verpflichten? Ist Rettungsfolter überhaupt "Folter"
im eigentlichen Sinn? In Anlehnung an den unter
Juristen wie Rechtsphilosophen heiß diskutierten
Fall des Frankfurter Polizisten Wolfgang Daschner
diskutiert die vorliegende Arbeit unter Rückgriff
auf eine konsequentialistische Ethik-Konzeption all
diese Fragen und unterscheidet dabei konsequent
zwischen rechtsdogmatischer, rechtsethischer und
rechtspolitischer Perspektive.
foltern, wenn damit - und nur damit - das Leben
eines anderen gerettet werden kann? Ist
Rettungsfolter moralisch erlaubt, geboten oder
verboten? Juristisch erlaubt? Geboten? Und wäre es -
sofern Rettungsfolter juristisch verboten und
moralisch geboten oder erlaubt ist - im Interesse
des Gesetzgebers, die Rettungsfolter entweder
grundsätzlich nicht zu bestrafen, deren Legalität
explizit festzuschreiben oder Staatsbeamte in
entsprechenden Konstellationen gar zur Folter zu
verpflichten? Ist Rettungsfolter überhaupt "Folter"
im eigentlichen Sinn? In Anlehnung an den unter
Juristen wie Rechtsphilosophen heiß diskutierten
Fall des Frankfurter Polizisten Wolfgang Daschner
diskutiert die vorliegende Arbeit unter Rückgriff
auf eine konsequentialistische Ethik-Konzeption all
diese Fragen und unterscheidet dabei konsequent
zwischen rechtsdogmatischer, rechtsethischer und
rechtspolitischer Perspektive.