Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Pädagogik - Interkulturelle Pädagogik, Note: 1,0, Pädagogische Hochschule Ludwigsburg (Institut für Erziehungswissenschaften), Sprache: Deutsch, Abstract: Menschen mit Behinderung stellen mit 15 Prozent (mehr als eine Milliarde Menschen) der Weltbevölkerung die größte Minderheit. In Deutschland leben etwa 9,6 Millionen Menschen mit Behinderung, dass entspricht ungefähr 11,7 Prozent. Trotz der beträchtlich hohen Anzahl an Menschen mit Behinderung existieren lediglich in 63 von 194 Ländern - von denen die meisten Industriestaaten sind - Behinderten- und Antidiskriminierungsgesetze. Das bedeutet, dass gerade einmal 32 Prozent der gesamten Staaten Menschen mit Behinderung Unterstützung bieten. Aufgrund dessen entwickelte die Generalversammlung der United Nations (UN) im Jahr 2001 Vorschläge für ein internationales Übereinkommen zur Förderung und zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderung. Das Resultat ist die im Jahr 2006 verabschiedete Behindertenrechtskonvention (BRK). In der Konvention wurden die universellen Menschenrechte auf die speziellen Bedürfnisse und Lebenslagen von Menschen mit Behinderung konkretisiert. Im Zentrum steht die gleichberechtigte Partizipation am gesellschaftlichen, kulturellen, wirtschaftlichen und politischen Leben sowie Chancengleichheit und Integration. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) beschreibt das Konzept der Inklusion als eine Gesellschaft, in der jeder Mensch akzeptiert, gleichberechtigt und selbstbestimmt teilhaben kann - unabhängig von Geschlecht, Alter, Herkunft, Behinderung oder sonstigen individuellen Merkmalen. Um die Teilhabe zu ermöglichen, ist es notwendig das Denken und Handeln der Gesellschaft zu verändern und Barrieren abzuschaffen.Diese Arbeit beschäftigt sich mit der Fragestellung, ob die Behindertenrechtskonvention zu einer inklusiven Gesellschaft in Deutschland beitragen kann. Der erste Teil widmet sich der Historie und dem Entstehungshintergrund der BRK. Darauf aufbauend werden die allgemeinen Grundsätze und ausgewählte Forderungen der BRK erläutert. Die Aspekte Bildung und Arbeit, sowie die berufliche Bildung werden gesondert betrachtet und folglich auf deren Umsetzung im nationalen Aktionsplan überprüft.
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