Der dritte Abschnitt der "Grundlegung zur Metaphysik der Sitten" gilt als sehr schwieriger, ja sogar dunkler Text. Der Autor rekonstruiert durch detaillierte und mikroskopisch genaue Untersuchungen Kants Deduktion des kategorischen Imperativs argumentativ und zugleich streng textgetreu. Kant führt einen Beweis der menschlichen Willensfreiheit, ohne dabei die Gültigkeit des kategorischen Imperativs bereits vorauszusetzen. Diese Gültigkeit wird mit der ontologischen Superiorität des intelligiblen Willens bewiesen: Was man moralisch soll, ist das, was man vernünftigerweise will.