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Das Paradigma des souveränen Nationalstaats gerät im 21. Jahrhundert im Zeichen der Globalisierung zunehmend unter Druck, weil er seine Kernaufgaben nicht mehr hinreichend erfüllen kann. Als Alternative wird in der global-politischen Philosophie u.a. der Weltstaat genannt. In Analogie zur horizontalen Gewaltenteilung im demokratischen Verfassungsstaat, wird auch für den Weltstaat ein föderales System vorgeschlagen - der Weltföderalismus.
Peter Unruh legt den Beitrag frei, den die global-politische Philosophie Kants für das Theorem des Weltföderalismus leisten kann. Ausgehend von der Schrift
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Produktbeschreibung
Das Paradigma des souveränen Nationalstaats gerät im 21. Jahrhundert im Zeichen der Globalisierung zunehmend unter Druck, weil er seine Kernaufgaben nicht mehr hinreichend erfüllen kann. Als Alternative wird in der global-politischen Philosophie u.a. der Weltstaat genannt. In Analogie zur horizontalen Gewaltenteilung im demokratischen Verfassungsstaat, wird auch für den Weltstaat ein föderales System vorgeschlagen - der Weltföderalismus.

Peter Unruh legt den Beitrag frei, den die global-politische Philosophie Kants für das Theorem des Weltföderalismus leisten kann. Ausgehend von der Schrift »Zum ewigen Frieden«, der »Rechtslehre« und den kleineren politischen Schriften Kants werden die einschlägigen Argumente identifiziert, erläutert und bewertet. Die als widersprüchlich analysierte Argumentation Kants, die um die Begriffe des »Völkerbundes« und des »Völkerstaates« kreist, wird aufgelöst zugunsten des Kantischen Postulats einer politischen Evolution hin zum Weltföderalismus. Den Abschluss bilden ein Blick auf die Aktualität des Kantischen Weltföderalismus in der global-politischen Philosophie und der politischen Realität der Gegenwart.
Autorenporträt
Peter Unruh studierte Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität zu Göttingen. Er war Wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Lehrstühlen für Allgemeine Rechtstheorie bei Prof. Dr. Ralf Dreier und für Öffentliches Recht von Prof. Dr. Christian Starck. Im Jahr 1993 wurde er mit einer Arbeit über die Staatsphilosophie Kants promoviert. Nach dem Referendariat in Hamburg kehrte er 1995 an die Georgia Augusta zurück und habilitierte sich am Lehrstuhl von Prof. Dr. Franz-Josef Peine im Jahre 2001 mit einer verfassungstheoretischen Arbeit zum Verfassungsbegriff des Grundgesetzes. Seit 2012 ist er Präsident des Landeskirchenamtes der Ev.-Luth. Kirche in Norddeutschland.