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Der personale und moralische Status des menschlichen Embryos gehört an erster Stelle zu den philosophisch völlig unbewältigten Problemen der bioethischen Literatur. Die bioethische Kompetenz aber der originalen, nichttransformierten Ethik Kants läßt sich v. a. an diesem Thema demonstrieren. Die von Kant herausgestellte moralisch-praktische Grundgewißheit der individuellen Autonomie und der Gemeinschaft der Autonomie beglaubigt die Idee des als Embryo im Werden begriffenen praktischen Subjekts. Kants Ethik erzielt mit der Idee der Selbstorganisation und Selbsterweiterung der…mehr

Produktbeschreibung
Der personale und moralische Status des menschlichen Embryos gehört an erster Stelle zu den philosophisch völlig unbewältigten Problemen der bioethischen Literatur. Die bioethische Kompetenz aber der originalen, nichttransformierten Ethik Kants läßt sich v. a. an diesem Thema demonstrieren. Die von Kant herausgestellte moralisch-praktische Grundgewißheit der individuellen Autonomie und der Gemeinschaft der Autonomie beglaubigt die Idee des als Embryo im Werden begriffenen praktischen Subjekts.
Kants Ethik erzielt mit der Idee der Selbstorganisation und Selbsterweiterung der Autonomie-Gemeinschaft, dem gemeinschaftsverantwortlichen Herüberbringen eines Subjekts moralisch-praktischer Vernunft als einer Person-in-der-Idee in die Welt, über die bioethisch fundamentale Würde und Schutzwürdigkeit des Embryos eine konkurrenzlose Klarheit. Die scheinbar selbstverständliche Gebundenheit der praktischen Subjektivität an den Besitz des Selbst- und Verantwortungsbewußtseins, oder an irgendeine vermeintliche Vorform dieser Moralmündigkeit, hat für Kantisches Moraldenken praktisch-ethische Verirrungen zur unvermeidlichen Folge.
Zur bioethischen Erweiterung der Kantischen Ethik, einer Ausschöpfung ihrer bioethischen Implikationen, trägt die Konfrontation des subjektstheoretischen "Einbürgerungsmodells" mit dem "Kooptationsmodell" wesentlich bei. Die "Einbürgerung" läßt allerdings den Herkunftsbereich der Freiheit hinter dem Bereich der durch Einbürgerung und Sicheingliedern errichteten moralischen Freiheitsgemeinschaft verschwinden. Die Freiheit, und mit ihr die praktische Subjektivität, bleibt in der ausgrenzenden Demarkation ihrer Herkunft, einer kühn selbst die Allmacht Gottes anrührenden Fixierung, unter dem Namen eines "Faktums" das tiefste Geheimnis der menschlichen Existenz
Autorenporträt
Peter Baumanns ist Prof. em. für Philosophie an der Universität Bonn. Bei K&N erschien von ihm bereits: Realität und Begriff (Hg.), 1993; Kants Philosophie der Erkenntnis - Durchgehender Kommentar zu den Hauptkapiteln der ,Kritik der reinen Vernunft', 1997; Kants Ethik - Die Grundlehre, 2000.
Rezensionen

Perlentaucher-Notiz zur F.A.Z.-Rezension

Eine "sehr gehaltvolle Studie" sieht Rezensent Michael Pawlik in Peter Baumanns' Buch "Kant und die Bioethik", auch wenn er sie letztlich nicht ganz überzeugend findet. Was für ihn vor allem an einem Punkt liegt, dem Mangel an Konsequenz in der Argumentation. So weise Baumanns zunächst nach, dass nach Kant die Tötung von Embryonen nicht erlaubt sei, da bereits ihnen der Status als Person zukäme. "Wesen von der Art des Menschen sind auf unbegreifliche Weise, gleichsam faktisch, zur Freiheit bestimmt. Sie werden, wie auch immer, durch Zeugung als Person-in-der-Idee auf die Welt herübergebracht", zitiert er in diesem Kontext den Kant-Kenner. Zu seinem Bedauern möchte Baumanns aber doch noch die Kurve kriegen und Kant für die Bioethik einspannen. Der überraschte Leser erfahre, dass sich aus dem Umstand, dass schon dem frühen Embryo die Achtung der Menschenwürde gebühre, nicht schlussfolgern lasse, jeder verbrauchende Umgang mit Embryonen sei zu unterlassen. Pawlik hält Baumanns hier eine Überinterpretation des Textes vor, mit dem Ziel, Kants Lehre zu der herrschenden Abwägungsrhetorik hin zu öffnen. Das geht nicht an! Für Pawlik nämlich steht fest: "Bei Kant gibt es keine Kompromisse mit einem auf Embryonenverwertung drängenden Zeitgeist."

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