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Kants Vorhaben, eine Metaphysik der Sitten zu entwerfen, ein Vorhaben, mit dem er sich seit den sechziger Jahren des 18. Jahrhunderts beschäftigte, kommt erst 1797 mit dem Erscheinen seines Werkes Metaphysik der Sitten zum Abschluß, nachdem er bereits in der Kritik der reinen Vernunft (1781, 1787), in der Grundlegung zur Metaphysik der Sitten (1785) und in der Kritik der praktischen Vernunft (1788) das Fundament für die kritische Philosophie und die kritische Methode gelegt hatte. Ob und inwiefern kann also Kants Metaphysik der Sitten von 1797 als eine Frucht der kritischen Philosophie…mehr

Produktbeschreibung
Kants Vorhaben, eine Metaphysik der Sitten zu entwerfen, ein Vorhaben, mit dem er sich seit den sechziger Jahren des 18. Jahrhunderts beschäftigte, kommt erst 1797 mit dem Erscheinen seines Werkes Metaphysik der Sitten zum Abschluß, nachdem er bereits in der Kritik der reinen Vernunft (1781, 1787), in der Grundlegung zur Metaphysik der Sitten (1785) und in der Kritik der praktischen Vernunft (1788) das Fundament für die kritische Philosophie und die kritische Methode gelegt hatte. Ob und inwiefern kann also Kants Metaphysik der Sitten von 1797 als eine Frucht der kritischen Philosophie angesehen werden?

Es wird im einzelnen nachgewiesen, daß Kant seine Metaphysik der Sitten, verstanden als System der praktischen Vernunftgesetzgebung, auf nichts anderes als das Prinzip der Autonomie des Willens stellt, das er in der Grundlegung zur Metaphysik der Sitten und der Kritik der praktischen Vernunft durch Analyse hergeleitet hatte, und daß er den dort präzisierten Begriff der Autonomie dann in der Metaphysik der Sitten für die Legitimierung des Anspruchs auf Sittlichkeit verwendet. In diesem Zusammenhang erweist sich für Kant der Begriff der Freiheit als Grundlage der gesamten Metaphysik der Sitten. Im System der Gesetze der Freiheit erhält die Rechtslehre als reine Rechtsphilosophie - im Sinne des Kantischen Begriffs von Metaphysik - ihre Legitimation, insbesondere für die Konstituierung jeder moralisch-rechtlichen Ordnung privater und öffentlicher Verhältnisse der Menschen untereinander.