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Bei der Sachüberlassung, die zugleich den Begriff der Betriebsaufspaltung erfüllen kann, sind sowohl die Grundsätze des eigenkapitalersetzenden Darlehens wie auch die Grundsätze zum qualifiziert faktischen Konzern anwendbar. Dies bedeutet im Ergebnis nichts anderes als eine zweifache Einschränkung der Bestimmung des 13 Abs. 2 GmbHG, wonach der Gesellschafter persönlich nicht haften soll. Demnach ist die Betriebsaufspaltung als eine der interessantesten Unternehmensformen zumindest aus haftungsrechtlicher Sicht problematisch geworden. Untersucht wird in der vorliegenden Abhandlung insbesondere…mehr

Produktbeschreibung
Bei der Sachüberlassung, die zugleich den Begriff der Betriebsaufspaltung erfüllen kann, sind sowohl die Grundsätze des eigenkapitalersetzenden Darlehens wie auch die Grundsätze zum qualifiziert faktischen Konzern anwendbar. Dies bedeutet im Ergebnis nichts anderes als eine zweifache Einschränkung der Bestimmung des 13 Abs. 2 GmbHG, wonach der Gesellschafter persönlich nicht haften soll. Demnach ist die Betriebsaufspaltung als eine der interessantesten Unternehmensformen zumindest aus haftungsrechtlicher Sicht problematisch geworden. Untersucht wird in der vorliegenden Abhandlung insbesondere die Rechtsfolge der von der Rechtsprechung vorgenommenen Gleichstellung von Darlehensgewährung und Gebrauchsüberlassung, wobei der steuerliche Hintergrund dieser zivilrechtlichen Gestaltung eingehend dargestellt wird.
Autorenporträt
Der Autor: Christoph Mutter wurde 1961 in Rheinfelden (Baden) geboren. Nach einem Musikstudium in Winterthur/Schweiz und Tel Aviv/Israel studierte er Rechtswissenschaften von 1983 bis 1989 in Freiburg und Heidelberg. 1991 Promotion an der Universität Mainz. Seit 1992 ist er in einer Frankfurter Wirtschaftsprüfungsgesellschaft auf dem Gebiet des Steuer- und Wirtschaftsrechts tätig.